„Zwölf Stämme“: Bewährung für Schläge mit Rute
Der Richter sah es als erwiesen an, dass ein 52-Jähriger Angeklagter der „Zwölf Stämme“ zwei Kinder geschlagen hat. Was die Buben vor Gericht aussagten.
Ein Jahr Gefängnisstrafe, ausgesetzt zur Bewährung – dazu hat das Augsburger Landgericht einen 52-jährigen Landwirt der Sekte „Zwölf Stämme“ verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, dass er vor etwa sechs Jahren zwei Kinder geschlagen haben soll. An die beiden Buben muss der Mann zudem je 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Damit fällt das Urteil anders aus als das des Amtsgerichts Nördlingen vom Sommer 2018. Dort war der Angeklagte zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen war der 52-Jährige in Berufung gegangen.
Nachdem das Gericht am ersten Verhandlungstag die Video-Aufzeichnungen der Aussagen der beiden Kinder von Anfang 2016 angeschaut hatte, wurden gestern die beiden Buben direkt als Zeugen vernommen. Ein heute 14-jähriger Schüler hatte seinen Pflegeeltern erzählt, wie er als etwa Achtjähriger von dem 52-Jährigen mehrfach mit einer Rute gezüchtigt worden war. Und zwar auf dem Gelände einer Solar-Anlage nahe Neuburg an der Donau, die die „Zwölf Stämme“ betreut hatten und wo weidende Schafe zu versorgen waren. Er und der 52-Jährige seien dort mit dem Auto hingefahren – vor allem, um den Schafe Wasser zu geben. Weitere Details zu dem, was der Bub bisher ausgesagt hatte, fielen ihm auch auf Nachfrage des Richters nicht ein.
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