14-Jähriger droht Todesstrafe - sie soll Ehemann vergiftet haben
Die 14-jährige Wasila Tasi'u soll ihren Mann nach der Zwangsheirat vergiftet haben. Ihr droht die Todesstrafe. Menschenrechtler sehen sie als Opfer von Zwangsheirat und Vergewaltigung.
Einem 14 Jahre alten Mädchen droht in Nigeria die Todesstrafe. Der Fall der 14-jährigen Wasila Tasi'u sorgte landesweit für Aufsehen. Die 14-Jährige soll hingerichtet werden, weil sie ihren Ehemann nach einer mutmaßlichen Zwangsheirat mit Rattengift getötet haben soll.
14-jährige Nigerianerin: Anklage könnte Todesstrafe fordern
Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsse das Mädchen mit dem Tod bestraft werden, sagte Staatsanwalt Lamido Abba Soron-Dinki am Donnerstag vor einem Gericht in der Stadt Gezawa im Norden Nigarias. Er deutete an, dass die Anklage die Höchststrafe fordern werde. Das Mädchen äußerte sich am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen. Der Richter stellte daraufhin fest, die Angeklagte plädiere auf nicht schuldig. Das Verfahren wurde anschließend auf den 26. November vertagt.
Wasila Tasi'u soll Ehemann vergiftet haben
Wasila Tasi'u wird vorgeworfen, im April ihren 35 Jahre alten Ehemann zwei Wochen nach der Hochzeit mit Rattengift umgebracht zu haben. Vor allem im mehrheitlich christlichen Süden Nigerias wurde der Prozess gegen das Mädchen scharf kritisiert. Menschenrechtler forderten die Freilassung der 14-Jährigen, die als Opfer von Zwangsheirat und Vergewaltigung anzusehen sei. Die Familien des Mädchens und des getöteten Mannes bestreiten allerdings, dass die Ehe gegen den Willen der Jugendlichen vollzogen wurde.
Für Anwältin steht Zwangsheirat nicht im Vordergrund
Die Anwältin der Angeklagten betonte, für sie stehe das Problem der Zwangsheirat nicht im Vordergrund. Wasila dürfe wegen ihres Alters nicht wegen Mordes angeklagt werden, betonte Hussaina Aliyu. Sie verlangte, dass ihre Mandantin vor ein Jugendgericht gestellt wird. In Nigeria gelten Heranwachsende mit 17 Jahren als volljährig. In den zwölf nördlichen Bundesstaaten, wo das islamische Recht angewandt wird, können allerdings auch Unter-17-Jährige als strafmündig betrachtet werden.
Die Zwangsheirat zwischen jungen Mädchen und deutlich älteren Männern ist vor allem in ländlichen Gegenden im mehrheitlich muslimischen Norden Nigerias ein großes Problem. Die Rechtslage ist kompliziert, denn in der Region trat im Jahr 2000 das islamische Recht der Scharia in Kraft, das nach Ansicht mancher Gelehrter die Heirat Minderjähriger erlaubt. Gleichzeitig gilt aber auch im Norden des Landes das nigerianische Bundesrecht. afp/AZ
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