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  3. Brandenburg: Großmutter und Polizisten getötet: Wie schuldfähig ist der 24-Jährige?

Brandenburg
03.03.2017

Großmutter und Polizisten getötet: Wie schuldfähig ist der 24-Jährige?

Auf der Flucht vor der Polizei hat ein 24-jähriger Mann im Landkreis Oder-Spree am Dienstag zwei Polizisten überfahren und getötet.
Foto: Jan Woitas, dpa/Archiv

Einen Tag nach der Bluttat gegen zwei Polizisten und eine Frau in Brandenburg sitzt der Schock tief. Nun zeigt sich: Der mutmaßliche Täter war der Justiz bekannt.

 Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau und zweier Polizisten in Brandenburg soll der mutmaßliche Mörder nochmals komplett psychiatrisch begutachtet werden. "Die Feststellung zur Schuldunfähigkeit kann für seine jetzigen Taten nicht übernommen werden. Wir müssen wissen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, ob er nicht möglicherweise teilschuldfähig war", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Ingo Kechichian, am Donnerstag.

Gegen den 24-Jährigen, der am Dienstag erst seine 79 Jahre alte Großmutter getötet und dann zwei Polizisten überfahren hatte, wurde vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Er sei in die forensische Klinik nach Brandenburg/Havel gebracht worden, ergänzte Kechichians Kollegin Ricarda Böhme.

Der 24-Jährige war den Behörden schon seit einiger Zeit bekannt. Von früheren Vorwürfen - unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis - war er wegen einer attestierten psychischen Erkrankung als schuldunfähig freigesprochen worden.

Landtag gedachte toten Polizisten

Der Brandenburger Landtag gedachte mit einer Schweigeminute der beiden getöteten Polizisten. "Fassungslos stehen wir vor dieser Gewalttat. Aus einem ganz normalen Diensttag wurde ein Alptraum", sagte Landtagspräsidentin Britta Stark am Mittwoch.

Auch im Polizeipräsidium gab es eine Schweigeminute. Viele Polizeiautos auch außerhalb Brandenburgs zeigten einen Trauerflor. Am Abend sollte in der Stadtkirche von Beeskow ein Gedenken für die Opfer der Gewalttaten abgehalten werden. 

Der Martin-Heinze-Fonds richtete ein Spendenkonto für die Hinterbliebenen ein. Der Fonds ist benannt nach dem Brandenburger Polizisten Martin Heinze, der im August 1995 auf Zivilstreife von einem Einbrecher erstochen worden war. dpa/AZ

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