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Eternit-Prozess Rom
20.11.2014

3000 Asbest-Tote: Schweizer Milliardär wird freigesprochen

Angehörige der Opfer reagieren fassungslos auf den Freispruch des Schweizer Unternehmers Stephan Schmidhein. Knapp 3000 Menschen starben durch die Spätfolgen von Asbest.
Foto: Riccardo Antimiani (dpa)

Als "Albtraum der Verjährung" bezeichnet der italienische Ministerpräsident Renzi das Urteil um Milliardär Schmidheiny. Staatsanwalt will den Unternehmer erneut vor Gericht bringen.

Der Schweizer Milliardär Stephan Schmidheiny geht in einem Mammutprozess um tausende Asbest-Opfer in Italien straffrei aus. Italiens oberstes Gericht hob am Mittwochabend eine vorinstanzliche Verurteilung zu 18 Jahren Gefängnis und 90 Millionen Euro Schadensersatz wegen Verjährung auf. Angehörige der Opfer reagierten empört. Auch Italiens Regierungschef Matteo Renzi äußerte sich erschüttert. Schmidheiny ließ erklären, er werde auch nach dem Freispruch den Betroffenen weiter finanziell helfen.

Matteo Renzi will Gesetze ändern

"Schande, Schande", riefen Angehörige der Opfer nach der Urteilsverkündung in Rom. Ministerpräsident Renzi sprach von einem "Albtraum der Verjährung". Wenn für einen solchen Skandal niemand zur Rechenschaft gezogen werde, müssten die Gesetze geändert werden, sagte Renzi. "Es gibt Schmerzen, die die Zeit nicht heilt."

Fast 3000 Menschen starben an Asbest-Verseuchung

In dem Prozess musste sich Schmidheiny als Besitzer der Schweizer Eternit-Gruppe und Mehrheitsaktionär der italienischen Eternit-Baustofffabriken für die Erkrankung und den Tod von fast 3000 Menschen verantworten, die in seinen Werken oder als Anwohner mit Asbest-Fasern verseucht worden waren. An den Standorten sollen Sicherheitsvorkehrungen missachtet worden sein. Es war das bislang größte Verfahren im Zusammenhang mit dem einst als Wunderstoff gefeierten Material.

Stephan Schmidheiny wird freigesprochen

Schmidheiny hatte stets jede persönliche Verantwortung zurückgewiesen. Zwar war seine Unternehmensgruppe größter Einzelaktionär der 1986 in Konkurs gegangenen italienischen Eternit, doch hatte der Schweizer weder Exekutiv-Funktion noch saß er im Verwaltungsrat der italienischen Tochter. Dessen ungeachtet wurde Schmidheiny 2012 nach dreijährigem Prozess zu 16 Jahren Haft verurteilt. Ein Berufungsgericht in Turin erhöhte das Strafmaß im Juni 2013 um zwei weitere Jahre. Am Mittwoch kam dann der überraschende Freispruch.

Generalstaatsanwalt Francesco Mauro Iacoviello hatte dies selbst mit Hinweis auf die Verjährungsfrist von 20 Jahren gefordert. Die Opferanwälte machten hingegen geltend, dass auch heute noch Menschen an den Folgen der damaligen Asbest-Verseuchung sterben und die Straftat daher nicht verjährt sein könne. So sahen es auch die Vorinstanzen, die dem Schweizer vorwarfen, eine "bis heute andauernde Umweltkatastrophe" mitverursacht zu haben.

Turiner Staatsanwalt will wegen Totschlag ermitteln

"Was gerecht ist und was richtig ist, ist nicht immer das gleiche", sagte Generalstaatsanwalt Iacoviello und zeigte damit Verständnis für die Wut der Opferangehörigen. Aufgrund der geltenden Rechtslage habe es aber keine Alternative zu einem Freispruch wegen Verjährung gegeben. Der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello kündigte an, separate Ermittlungen gegen den Unternehmer wegen Totschlags fortzusetzen. Dabei geht es um den Tod von mehr als 200 Arbeitern, die an Brustfellkrebs gestorben waren.

Der 67-Jährige Schweizer hatte stets jede Verantwortung für die Tragödie zurückgewiesen. Nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur SDA erklärte er nun, der "frühzeitige Ausstieg aus der Asbestverarbeitung" sei "das Wichtigste und Beste, was ich als Unternehmer geleistet habe". Eine Sprecherin ergänzte, auch nach dem Freispruch werde Schmidheiny ein Programm zur Entschädigung der Asbestopfer fortführen. Seit 2008 seien bereits 44 Millionen Franken (36,6 Millionen Euro) ausbezahlt worden.

Entwicklungsländer arbeiten auch weiterhin mit Asbest

Asbest wurde wegen seiner hohen Hitze- und Feuerbeständigkeit und guten Isolationseigenschaften vor allem als Zementzusatz lange in der Bauindustrie eingesetzt. Das Einatmen von Partikeln kann Mesotheliom verursachen, ein Krebs des Brust- oder Bauchfells. Die Krankheit kann auch noch zwanzig Jahre nach dem Kontakt mit Asbest ausbrechen. In Italien wurde Asbest 1992 verboten, also sechs Jahre nach dem Aus für das letzte Eternit-Werk. Das EU-weite Asbest-Verbot folgte erst 2005. In Entwicklungsländern findet das Material weiterhin breite Verwendung. afp

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