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08.07.2017

Ab durch die Rettungsgasse

SUV-Fahrer wollte schneller durch Stau

In der Rettungsgasse eines Staus auf der A59 ist ein Geländewagen auf ein Abschleppfahrzeug gekracht. Der Fahrer des SUV hatte nach Polizeiangaben vom Freitag am Vortag die Rettungsgasse verbotenerweise genutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Er folgte einem Abschleppdienst, der unterwegs zu einem Unfall war, bei dem es einen Verletzten gab.

Als der Abschleppwagen stoppen musste, weil die Gasse zu eng für ihn wurde, fuhr das SUV auf den Wagen auf. Der SUV-Fahrer musste seinen Führerschein abgeben, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wird gegen ihn ermittelt.

Nach dem Willen des Bundesrats soll das Behindern von Rettungskräften bei Unfällen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Länderkammer fasste am Freitag einstimmig eine Resolution, in der auch Fahrverbote verlangt werden, wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Über eine bereits seit langem geplante Erhöhung der Bußgelder hatte der Bundesrat ursprünglich bereits am Freitag abstimmen wollen. Nach dem Busunglück in Oberfranken von Anfang der Woche mit 18 Toten waren aber Forderungen nach weitergehenden Verschärfungen als den zunächst geplanten laut geworden. Deshalb zog Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Vorlage zurück.

Bis zur nächsten Bundesratssitzung am 22. September will der Minister nun eine Neufassung vorlegen. (dpa)

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