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Verkehr
05.05.2011

Alkohol: Ab wann Fahrradfahrer den Führerschein verlieren

Vorsicht Radfahrer: Wer unter Alökoholeinfluss Rad fährt, kann sich strafbar machen. auch der Verlust des Führerscheins ist möglich.
Foto: dpa

Wer Alkohol getrunken hat und deshalb das Auto mit dem Fahrrad tauscht, sollte trotzdem vorsichtig sein. Denn auch auf dem Rad kann man seinen Führerschein verlieren.

Der Umstieg aufs Rad ist kein Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum, warnt der ADAC. Denn auch Radfahrer machen sich bei einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar. "Kommt es durch den Alkoholgenuss zu Ausfallerscheinungen wie etwa Fahren in Schlangenlinien genügen schon geringere Werte", so der Automobilclub.

Eine Alkoholfahrt auf dem Rad führt aber nicht nur zu einer empfindlichen Geldstrafe: Nach der Rechtsprechung (so zuletzt VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14. 3. 2011, Az.: 7 L 223/11) muss ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Der Fahrerlaubnisinhaber muss beim sogenannten Idiotentest nachweisen, dass eine Alkoholfahrt mit Kraftfahrzeugen nicht zu erwarten ist. Wird das Gutachten nicht rechtzeitig vorgelegt, entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis.

Alkohol auf dem Fahrrad kann aber noch weitergehende Folgen haben. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 8. 2. 2010, Az.: 11 C 09.2200) deutlich gemacht, dass auch die Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden kann, wenn dies für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erforderlich ist. Dann verliert man nicht nur seinen Führerschein, sondern darf auch nicht mehr mit dem Fahrrad fahren, so der ADAC. AZ

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