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  3. Euskirchen: Angriff auf Zwölfjährigen: Schulleitung zeigt sich schockiert

Euskirchen
26.09.2016

Angriff auf Zwölfjährigen: Schulleitung zeigt sich schockiert

Bei einer Prügelattacke ist ein zwölfjähriger Junge in Euskirchen möglicherweise von einem Mitschüler lebensgefährlich verletzt worden.
Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

Ein Schüler wird zusammengeschlagen. Auf dem Schulgelände, während der Schulzeit. Die Leitung der Schule ist entsetzt. Offenbar hat kein Lehrer den Vorfall bemerkt.

Nach der lebensgefährlichen Attacke auf einen zwölfjährigen Schüler in Euskirchen hat sich die Schulleitung schockiert gezeigt. "Wir sind zutiefst erschrocken und betroffen von dem schlimmen Vorfall an unserer Schule und hoffen, dass es unserem Schüler bald wieder besser geht", heiß es auf der Homepage der Gesamtschule. "Seine Eltern unterstützen wir in jeder Hinsicht und sie haben unser vollstes Mitgefühl."

Um Sorgen und Ängste der Schüler aufzufangen, sollte am Montag in allen Klassen ein spezieller Tutorenunterricht erteilt werden. Man unterstütze die Ermittlungen, könne und dürfe sich aber öffentlich nicht zum Geschehen äußern. Allerdings wurden kritische Fragen in Richtung Schule laut. 

Der Schüler war während der Schulzeit und auf dem Schulgelände verprügelt worden, sagte der Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, Robin Faßbender. Aber: "Wir haben keine Hinweise darauf, dass das Geschehen von einem Lehrer beobachtet wurde." Die Bezirksregierung Köln als Schulaufsicht wollte sich noch im Tagesverlauf zu dem Fall äußern. Das Opfer liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach "massiver Gewalteinwirkung auf den Körper mit schwersten Verletzungen" im künstlichen Koma in einer Kölner Klinik. 

Streit um Kartenspiel soll Attacke ausgelöst haben

Auslöser für die Attacke soll ein Streit um das bei Kindern beliebte Kartenspiel "Yu-Gi-Oh"  gewesen sein. Der Verdacht richtet sich gegen einen unter 14-jährigen Mitschüler. "Wir haben mit ihm gesprochen, aber da er strafunmündig ist, dürfen wir zum Inhalt nichts herausgeben." Auch wenn sich der Verdacht erhärten sollte, müsste sich der Täter wegen seines Alters dennoch nicht strafrechtlich verantworten. In zivilrechtlicher Hinsicht könne das allerdings anders aussehen, ergänzte der Sprecher. "Die Schadenersatzpflicht setzt früher ein als mit 14 Jahren." 

Das Opfer selbst habe sich am Donnerstag bei einer Lehrerin gemeldet, weil es sich sehr unwohl gefühlt habe, schilderte Faßbender. Diese habe einen Notarzt gerufen. Dem Jungen seien seine schweren Verletzungen äußerlich nicht anzusehen gewesen. Die Polizei war nach eigenen Angaben erst von Ärzten in Euskirchen eingeschaltet worden, nicht aus dem Lehrerkollegium heraus.

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