Samstag, 25. Mai 2013

16. April 2012 14:46 Uhr

Prozesse

Anklage fordert lebenslange Haft für Mord an Chiara und Sharon

Die Staatsanwaltschaft hat für den Onkel der getöteten Schwestern Chiara (8) und Sharon (11) aus Krailling bei München lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.

Staatsanwalt Florian Gliwitzky sagte am Montag vor dem Landgericht München II, die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe gegen den 51-Jährigen bestätigt. Er sprach von einer «erdrückenden Beweislast». Der verschuldete Familienvater habe die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Wohnung heimtückisch aus Habgier ermordet und auch den Tod der Mutter geplant, um so seiner Ehefrau ein Erbe zu verschaffen.

«Wir haben überhaupt keinen Punkt gefunden, wo wir gesagt hätten: Der ist mit der Beweisaufnahme nicht in Einklang zu bringen», sagte Gliwitzky. Er beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit würde der Mann nicht bereits nach 15 Jahren Haft aus dem Gefängnis kommen können. Der Angeklagte hat die Vorwürfe stets bestritten. Voraussichtlich am Dienstag will die Strafkammer das Urteil verkünden.

ANZEIGE

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, der Mann habe die Kinder mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Mädchen seien arglos gewesen, sie hätten schlafend im Bett gelegen, als der Onkel durch die unverschlossene Tür in die Wohnung gekommen sei.

Gliwitzky schilderte die Finanznot der Familie, der die Zwangsversteigerung des gerade gebauten Hauses drohte. Ein Großonkel kaufte aus dem Familienvermögen eine Wohnung für 160 000 Euro, so dass die Frau des Angeklagten ausgezahlt werden konnte. Doch bald habe der Familie mit vier Kindern wieder Geld gefehlt.

Der Angeklagte habe seine Schwägerin - Schwester seiner Frau und die Mutter der getöteten Kinder - deshalb gedrängt, den Anteil an einer gemeinsamen Wohnung abzukaufen. Die Schwägerin sei zwar dazu bereit gewesen, jedoch kam das Geschäft nicht zustande. Die Schulden der Familie stiegen - an diesem Punkt habe sich der Postbote entschieden, die Schwägerin und ihre Töchter zu töten.

Angaben des Angeklagten, der an den letzten beiden Verhandlungstagen die Tat vehement von sich gewiesen hatte, seien «hanebüchen». Der 51-Jährige hatte vor Ostern seine Blutspuren in der Wohnung mit einem Nasenbluten erklärt, das er in der Wohnung der Schwägerin etwa zwei Wochen vor der Tat bekommen habe.

Eine Probe mit seinem Blut sei aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim verschwunden, sagte der Beschuldigte - und am Tatort sei nicht mehr Blut von ihm gefunden worden, als sich in der Ampulle befunden habe. Solche Vorwürfe an die Ermittler, sie hätten Ergebnisse manipuliert, seien «völlig abwegig» und bewegten sich am Rande einer Straftat, entgegnete Gliwitzky. Auch der Vorsitzende Richter Ralph Alt nannte dies «abwegig». Verteidiger Adam Ahmed unterstrich, es handele sich hierbei um die Darstellung des Angeklagten. (dpa)

Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.

Artikel kommentieren

Schlagworte

Kriminalität | Prozesse



Neu in den Leserblogs