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Hitze am Arbeitsplatz
04.08.2015

Auch bei Höchsttemperaturen gibt's kein Hitzefrei

Auch bei Höchsttemperaturen gilt für Arbeitnehmer: kein Recht auf Hitzefrei.
Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

Schwitzen im Büro ist erlaubt: Auch wenn das Thermometer über 30 Grad anzeigt, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Arbeitgeber können trotzdem Gutes tun.

Das Thermometer zeigt über 30 Grad, das Büro fühlt sich nach Sauna an. Trotzdem entfällt die Arbeitspflicht nicht:  „Die Arbeitsstätten-Richtlinie besagt zwar, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen plus 26 Grad nicht überschreiten darf, das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass sich dadurch Ansprüche auf Hitzefrei ableiten ließen", sagt Anita Christl, Arbeitsrechtsexpertin der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Und: "Liegt die Außentemperatur über 26 Grad plus, dann darf die Temperatur in den Büroräumen ebenfalls höher sein."

Das Gesetz schweige sich auch darüber aus, wie oft dieser Ausnahmefall eintreten darf, erklärt Christl. Es sei nur vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter mit Sonnenblenden und Vorhängen in Arbeitsräumen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden sollen. Klimaanlage? Auch deren Verwendung schreibt die Richtlinie nicht vor.

"Zwischendurch mal ein Eis verteilen"

Christl rät dazu, dass Arbeitgeber und - nehmer gemeinsam nach einer Lösung suchen sollen. „Hier bietet sich an, die Gleitzeitregelungen zu nutzen, Überstunden abzubauen oder die Kleiderordnung zu lockern, wenn nicht sogar zwischendurch mal ein Eis zu verteilen“, sagt die  Arbeitsrechtsexpertin. "Es gibt auch Unternehmen, die mal ein Getränk zusätzlich verteilen oder Ventilatoren zur Verfügung stellen."

Auch Sabrina Seifried, Expertin für Betriebliche Gesundheitsförderung bei der AOK-Direktion Augsburg, rät zu Tischventilatoren. Allerdings müsse man sich dabei vor der Zugluft in Acht nehmen - und den Ventilator keinesfalls direkt aufs Gesicht oder den Körper richten. "Sonst drohen Bindehautentzündung oder eine Sommergrippe", sagt Seifried.

Bei Hitze am Morgen lüften

Sie hat noch einige bewährte Tricks auf Lager, wie man der Hitze ein Schnippchen schlagen kann. Ausgiebig lüften - möglichst am Morgen, wenn es draußen noch kühl ist, rät die Expertin. Um dann die Hitze draußen zu lassen, sollten die Mitarbeiter die Jalousien schließen. Zusätzlich heiß machen elektrische Geräte oder Beleuchtung. Wenn man die nicht dringend benötige, sollte man sie ausschalten, so Seifried.

Die Kleiderordnung zu lockern, funktioniere nicht immer, sagt Anita Christl - vor allem bei Kundenkontakt. Die Kleidung sollte allerdings wenn möglich leicht, dünn, hautfreundich und luftdurchlässig sein, sagt Sabrina Seifried. Synthetikmaterialien sind zum Beispiel eher unzweckmäßig. Besser eignen sich Leinen und Baumwolle. Auch beim Essen müssen Mitarbeiter aufpassen. "Salat und frisches Obst gehören bei Hitze ganz oben auf den Speisezettel", sagt Sabrina Seifried. Im Durchschnitt verliere der Körper zudem zweieinhalb bis drei Liter Füssigkeit. Die werden am besten über den Tag verteilt aufgefüllt, mit Wasser und Tee oder Fruchtsaftschorlen mit mindestens zwei Dritteln Wasser, rät die Expertin.

Kaltes Wasser über den Puls laufen lassen

Zum Runterkühlen hat sie noch einen Trick: „Kaltes Wasser über den Puls am Handgelenk laufen lassen oder feuchte kühle Tücher, die man zum Beispiel auf den Nacken legt“. Das helfe auch für den Kreislauf. Und am Ende des Arbeitstages?  Da hat sich für zuhause ein kaltes Fußbad bewährt, sagt Seifried. Das helfe vor allem bei geschwollenen Füßen schnell wieder auf die Beine.

Es gibt übrigens auch für das Gegenteil von Hitze eine Regelung: Wenn es draußen besonders kalt ist, kann der Arbeitnehmer zum Beispiel bei mittelschwerer Arbeitsleistung und überwiegendem Stehen und Gehen eine Lufttemperatur von mindestens 17 Grad erwarten, so die IHK Schwaben. eh/pm

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