Auf Tastatur eingenickt: Banker überweist versehentlich Millionen
Ein Mittagsschlaf eines Bankers hatte fatale Folgen. Auch für seine Kollegin. Die wurde nämlich gefeuert. Sie zog vor Gericht.
Eine Tastaturberührung mit verhängnisvollen Folgen: Weil ein Bankangestellter aus Hessen während seiner Arbeit kurz einnickte, überwies er versehentlich einen Millionenbetrag. Er war bei der Prüfung eines Zahlungsbelegs auf die Taste 2 der PC-Tastatur geraten und hatte die Summe in dem Beleg unabsichtlich von 64,20 Euro auf 222.222. 222,22 Euro geändert, wie das Hessische Landesarbeitsgericht die Szene schilderte.
Dort wurde der Fall am Montag verhandelt. Denn für eine weitere Angestellte hatte das Nickerchen des Kollegens noch wesentlich schwerwiegendere Folgen: Sie übersah seinen Fehler und wurde daraufhin gekündigt. Vor Gericht wehrte sie sich nun dagegen.
Hessisches Landesarbeitsgericht: Abmahnung statt Kündigung der 48-Jährigen
Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass die Kündigung nicht rechtens ist. (Aktenzeichen 9 Sa 1315/12). Eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers liege nicht vor. Die Frau habe zwar einen "schweren Fehler" begangen, der Bank sei im vorliegenden Fall aber eine Abmahnung statt einer Kündigung "noch zumutbar" gewesen. Der Fehler des eingenickten Bankangestellten war trotz des Versäumnisses der Frau bemerkt und berichtigt worden.
Die 48-Jährige arbeitet nach Gerichtsangaben bereits seit 1986 bei dem Geldinstitut. Als Sachbearbeiterin im Zahlungsverkehr oblag ihr die Überprüfung von Überweisungsbelegen und gegebenenfalls deren Korrektur. Die Bank begründete die Kündigung damit, dass die Frau an dem fraglichen Arbeitstag die Belege nicht geprüft, sondern ohne Überprüfung freigegeben habe.
Arbeitgeber warf der Bankangestellten Täuschung vor und feuerte sie
Sie überprüfte nach Angaben des Gerichts am entsprechenden Tag 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege innerhalb von 1,5 bis 3 Sekunden und nur 104 Belege in mehr als drei Sekunden. Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte. Der Arbeitgeber warf ihr daraufhin vorsätzliche Täuschung vor - sie habe die Belege ohne Prüfung freigegeben. Erst später fiel der Zahlensalat bei einer systeminternen Überprüfung doch noch auf und wurde korrigiert. (dpa, afp)
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