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  3. Mecklenburg-Vorpommern: Baby nach Schlägen behindert - Vater muss für Jahre ins Gefängnis

Mecklenburg-Vorpommern
20.03.2017

Baby nach Schlägen behindert - Vater muss für Jahre ins Gefängnis

Die Vorsitzende Richterin riet dem Mann für die Zeit der Haft eine Therapie an, auch im Interesse seines zweiten Kindes.
Foto: David Ebener/Archiv (dpa)

Ein Vater schüttelt sein Baby und hält ihm den Mund zu. Zuvor war es mit lebensbedrohlichen Hirnblutungen behandelt worden. Nun muss der Vater für sechseinhalb Jahre in Haft.

Eine versteckte Kamera hatte ihn überführt: Weil er sein Baby immer wieder misshandelt haben soll, ist ein Vater aus Mecklenburg-Vorpommern zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Stralsund sah es als erwiesen an, dass der heute 32-jährige Greifswalder in 13 Fällen seinen Sohn Oskar schwer misshandelt und dabei auch in einem Fall schwer verletzt hat. 

Bei der Strafzumessung sei zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Behinderung zu befürchten sei und dass es sich um ein wenige Monate altes Baby handele, das besonders wehr- und schutzlos sei, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung. Derzeit ist der Junge zu 70 Prozent schwerbehindert.

Das dreieinhalb Monate alte Kind war im November 2014 mit akuten lebensbedrohlichen Verletzungen im Uni-Klinikum Greifswald behandelt worden. Auf Druck der Mutter hatte das Paar nach dem Vorfall drei Kameras in der Wohnung installiert, die zwölf weitere Gewaltübergriffe des Vaters dokumentierten. Das Kind habe ihn einfach genervt, sagte die Richterin zum Tatmotiv. Eine Affekthandlung - wie von der Verteidigung angenommen - habe es nicht gegeben.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft gefordert. Die Hirnblutungen infolge der ersten Misshandlung seien ursächlich für eine lebenslange Behinderung des Kindes, betonte der Staatsanwalt. Jede der in den nächsten Monaten folgenden Misshandlungen stelle angesichts der Vorschädigung des Kindes eine akute Lebensgefährdung da.

Zehn Jahre Haft gefordert

Die Nebenklage, die die Interessen des Kindes vertrat, hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. "Oskar wird niemals ein Leben ohne Hilfestellung führen können. Das führt dazu, dass nicht nur das Leben des Kindes, sondern auch der Mutter zerstört ist", sagte die Anwältin.

Die im Prozess gezeigten Videosequenzen dokumentieren, wie der Vater das Kind vom Wickeltisch hochreißt, so dass der Kopf nach hinten schleudert, wie er ihm den Mund zuhält, weil es schreit, oder wie er sich mit seinem gesamten Körpergewicht auf das Kind drückt.

Der Verteidiger Rainer Steffens prüft eine Revision. Es sei nicht bewiesen, dass das Kind dauerhafte Schäden davongetragen habe. Auch schließe er eine Handlung im Affekt nicht aus.

Der kleine Oskar ist inzwischen zweidreiviertel Jahre alt. Nach Angaben seiner Mutter kann er noch nicht laufen und auch nur wenige Wörter sprechen. Ärzte bescheinigen dem Kind eine mindestens einjährige Entwicklungsverzögerung.

Der angeklagte Vater des kleinen Oskar, der sich im Verfahren immer wieder auf Erinnerungslücken berufen hatte, sagte nach den Plädoyers gesagt, dass er sich die Taten nicht erklären könne. "Ich kann nicht sagen, warum ich das getan habe. Ich hoffe, ich werde es eines Tages sagen können." Der Staatsanwalt appellierte an ihn: "Der notwendigen Aufarbeitung dieser fassungslos machenden Taten muss zunächst ein Bekenntnis zu diesen Taten vorausgehen."

Die Vorsitzende Richterin riet dem Mann für die Zeit der Haft eine Therapie an, auch im Interesse seines zweiten Kindes mit einer neuen Freundin. Von Martina Rathke, dpa

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