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Gericht entscheidet
07.11.2018

Bandidos dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen

Jetzt auch gerichtlich bestätigt: «Bandidos» dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen.
Foto:  Marius Becker/Archiv (dpa)

Rocker des Motorradclubs Bandidos dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen.

Das hat das Bochumer Landgericht entschieden. Die Richter verurteilten ein Mitglied des Bandidos-Chapters Bochum wegen Verwendens eines Kennzeichnens einer verbotenen Organisation zu 1250 Euro Geldstrafe.

Der 29-Jährige war im Juni 2018 mit seiner Kutte vor dem Bochumer Polizeipräsidium aufgetaucht und hatte damit absichtlich eine Anzeige provoziert.

Nach Angaben seines Verteidigers sollte durch die Aktion gerichtlich geklärt werden, ob der Angeklagte seine Lederweste mit dem Aufdruck "Bandidos Bochum" trotz des Verbots der Bandidos-Chapter Aachen und Neumünster weiterhin tragen kann. Das haben die Bochumer Richter verneint und sich dabei auf die Verschärfung des Vereinsrechts berufen.

Laut Urteil ist das Zeigen der Bandidos-Embleme trotz des Unterscheidungsmerkmals "Bochum" rechtlich gesehen als "Verwenden eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation in wesentlich gleicher Form" einzustufen. Damit sei das Tragen der Kutten – egal mit welchem Städtenamen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.

Die Verteidigung hat Revision angekündigt, um den Fall vom Bundesgerichtshof entscheiden zu lassen. (dpa)

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