Die RTL-Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» («DSDS») sorgt bei Jugendschützern erneut für Kritik. Doch RTL wehrt sich.

Köln (ddp). Die RTL-Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» («DSDS») sorgt bei Jugendschützern erneut für Kritik.
Die erste Castingfolge der neuen Staffel, die am 9. Januar im Tagesprogramm wiederholt wurde, verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, teilte die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) in München mit. Es liege eine «Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren vor».
Neben dem «herabwertenden Verhalten» der Jury kritisierte die KJM vor allem die redaktionelle Gestaltung durch RTL, «die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt». Besonders deutlich sei dies in der Szene mit einem Kandidaten gewesen, der nach einem Toilettenbesuch mit einem markanten Fleck auf der Hose gezeigt wurde. Die KJM hatte sich nach eigenen Angaben aufgrund von Zuschauerbeschwerden in einem Eilverfahren mit der Folge befasst. Auch die weiteren Casting-Episoden würden geprüft.
RTL weist Kritik zurück
RTL weist die Kritik der KJM an der Castingshow allerdings zurück. Die Sendung verstoße nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen, teilte der Sender am Freitag mit. RTL lege alle Castingfolgen der dafür zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vor der Ausstrahlung vor. Die beanstandete erste Folge der aktuellen Staffel habe diese sowohl für das Abend- als auch das Nachmittagsprogramm erhalten.
Die KJM sei selbst zu dem Schluss gekommen, dass bei der Freigabe der Folge «die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden.» Die Ausstrahlung sei also rechtens gewesen. Zudem habe die KJM eine Folge ausführlich kritisiert, «die in der beschriebenen Version nicht im Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde». Nach Senderangaben wurden von der besonders kritisierten Stelle 40 Sekunden rausgeschnitten.
Die KJM hatte 2008 wegen Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro gegen das Format verhängt.
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