Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bushido: Darf Bushido "Sonny Black" jetzt an Jugendliche verkaufen?

Bushido
16.05.2018

Darf Bushido "Sonny Black" jetzt an Jugendliche verkaufen?

Der Rapper Bushido zog wegen einer Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor Gericht - und gewann.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Das Album "Sonny Black" von Rapper Bushido wurde 2015 als jugendgefährdend eingestuft. In erster Instanz scheiterte er. Jetzt gibt ihm das Gericht Recht.

"Sonny Black", das 2014 erschienene Album des Rappers Bushido, wurde von der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2015 als jugendgefährdend eingestuft und landete auf einem Index. Bushido hatte dieses Urteil vor Gericht angefechtet und nun gewonnen: dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zufolge, landete "Sonny Black" unrechtmäßig auf der Liste jugendgefährdender Medien. Das OVG hob deshalb am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle auf. Gegen den Richterspruch ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich, wird das Urteil allerdings rechtskräftig, dürfte das Album wieder an Minderjährige verkauft werden.

Bushidos "Sonny Black" nicht mehr auf Liste jugendgefährdender Medien

Die Bundesprüfstelle hat das Album im April 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt, da die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. Bushidos Anwälte setzten dem entgegen, dass Jugendliche heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt seien.

Die Richter argumentierten, dass die Prüfstelle nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen habe, deshalb wertete das OVG die Indizierung nun als rechtswidrig. Die Bundesprüfstelle habe zudem die acht Texter und Komponisten nicht angehört, die neben Bushido an dem Album "Sonny Black" mitgewirkt hätten. Eine solche Anhörung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich erforderlich gewesen, wie der OVG-Senat hervorhob.

Bushido leidet an gesundheitlichen Problemen

Die Bundesprüfstelle habe jedoch nicht einmal den Versuch unternommen, die Personalien der Urheber zu ermitteln. Unter den Textern waren unter anderem auch die wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Schlagzeilen geratenen Rapper Kollegah und Farid Bang. Das Gericht in Münster gab damit in zweiter Instanz der Klage Bushidos gegen die Indizierung der CD statt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war der Rapper zuvor mit seiner Klage gescheitert.

Für junge Fans könnte die Entscheidung des OVG ein Trostpflaster sein, Rapper Bushido hatte nämlich erst vor kurzem zum zweiten Mal binnen weniger Monate seine komplette Tour abgesagt.

Der Auftakt seiner Tour war für den 4. Mai in Stuttgart geplant. Im Dezember hatte Bushido die Tour wegen Bandscheiben- und Schulterbeschwerden bereits verschoben. Auch 2010 hatte er eine Tour wegen einer Bandscheiben-OP verschoben. (AZ,dpa, afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.