Darf Bushido "Sonny Black" jetzt an Jugendliche verkaufen?
Das Album "Sonny Black" von Rapper Bushido wurde 2015 als jugendgefährdend eingestuft. In erster Instanz scheiterte er. Jetzt gibt ihm das Gericht Recht.
"Sonny Black", das 2014 erschienene Album des Rappers Bushido, wurde von der Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2015 als jugendgefährdend eingestuft und landete auf einem Index. Bushido hatte dieses Urteil vor Gericht angefechtet und nun gewonnen: dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zufolge, landete "Sonny Black" unrechtmäßig auf der Liste jugendgefährdender Medien. Das OVG hob deshalb am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der Bonner Bundesprüfstelle auf. Gegen den Richterspruch ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich, wird das Urteil allerdings rechtskräftig, dürfte das Album wieder an Minderjährige verkauft werden.
Bushidos "Sonny Black" nicht mehr auf Liste jugendgefährdender Medien
Die Bundesprüfstelle hat das Album im April 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt, da die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. Bushidos Anwälte setzten dem entgegen, dass Jugendliche heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt seien.
Die Richter argumentierten, dass die Prüfstelle nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen habe, deshalb wertete das OVG die Indizierung nun als rechtswidrig. Die Bundesprüfstelle habe zudem die acht Texter und Komponisten nicht angehört, die neben Bushido an dem Album "Sonny Black" mitgewirkt hätten. Eine solche Anhörung wäre aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich erforderlich gewesen, wie der OVG-Senat hervorhob.
Bushido leidet an gesundheitlichen Problemen
Die Bundesprüfstelle habe jedoch nicht einmal den Versuch unternommen, die Personalien der Urheber zu ermitteln. Unter den Textern waren unter anderem auch die wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Schlagzeilen geratenen Rapper Kollegah und Farid Bang. Das Gericht in Münster gab damit in zweiter Instanz der Klage Bushidos gegen die Indizierung der CD statt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln war der Rapper zuvor mit seiner Klage gescheitert.
Für junge Fans könnte die Entscheidung des OVG ein Trostpflaster sein, Rapper Bushido hatte nämlich erst vor kurzem zum zweiten Mal binnen weniger Monate seine komplette Tour abgesagt.
Der Auftakt seiner Tour war für den 4. Mai in Stuttgart geplant. Im Dezember hatte Bushido die Tour wegen Bandscheiben- und Schulterbeschwerden bereits verschoben. Auch 2010 hatte er eine Tour wegen einer Bandscheiben-OP verschoben. (AZ,dpa, afp)
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