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Bestattung
23.10.2014

Darf die Asche von Toten im Garten verstreut werden?

In Bremen darf die Asche von Verstorbenen bald im Garten der Angehörigen verstreut werden. Das Bundesland lockerte den sogenannten "Friedhofszwang".
Foto: Symbolbild: Andreas Filke

In Bremen soll der Friedhofszwang gelockert werden - Asche könnte dort bald schon im Garten von Angehörigen verstreut werden. In Bayern sieht das allerdings ganz ander aus.

Wenn der Lebenspartner oder die Eltern sterben, ist das ein schwerer Schock. Viele Menschen wünschen sich den verstorbenen Angehörigen dann weiterhin in nächster Nähe, möchten ihn noch um sich wissen – und nicht irgendwo auf einem Friedhof liegend. Wieso also die Asche des Verstorbenen nicht im eigenen Garten verstreuen? In Bremen sieht es ganz danach aus, als könnte dieser Wunsch bald Realität werden. In Bayern hingegen hält man am sogenannten „Friedhofszwang“ fest.

Verstreuen der Asche bei starkem Wind verboten

Die Bremische Bürgerschaft hat gestern in erster Lesung eine weitgehende Lockerung des Friedhofszwangs beschlossen. Demnach darf die Asche von Verstorbenen künftig auf Privatgrundstücken oder dafür ausgewiesenen Flächen verstreut werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich so verfügt hat. Er muss sowohl den Verstreuungsort als auch eine Person für die Totenfürsorge festlegen, die laut Gesetzesbegründung bei der Beisetzung einen pietätvollen Rahmen sicherzustellen hat. Damit die Nachbarn nicht belästigt werden, ist das Verstreuen der Asche bei starkem Wind verboten.

Um einen „Aschetourismus“ aus strenger regulierten Bundesländern zu verhindern, gilt der Beschluss nur für Verstorbene mit letztem Hauptwohnsitz in Bremen. Ursprünglich sollte den Hinterbliebenen auch erlaubt werden, Urnen zwei Jahre zu Hause aufzubewahren und erst danach beizusetzen. Wegen juristischer Bedenken und zahlreicher Proteste gegen die „Urne auf dem Kaminsims“ wurde dies aber gestrichen. Im November soll die Neuregelung endgültig verabschiedet werden, dann gilt im rot-grün regierten Bremen das liberalste Bestattungsrecht Deutschlands.

In Bayern hält man am "Friedhofszwang" fest

Während mittlerweile auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen ihr Bestattungsrecht gelockert haben – sie erlauben zum Beispiel öffentlich zugängliche „Asche-Streu-Wiesen“ – hält Bayern am strikten Friedhofszwang fest. Und das wird wohl erst einmal so bleiben. „Bei uns sehe ich die Diskussion im Moment nicht“, sagt der Pressesprecher des Bayerischen Städtetags, Achim Sing. Er führt dies auf die konfessionelle Prägung und den gesellschaftlichen Hintergrund in Bayern zurück. Und auch das Gesundheitsministerium hält „alternative Bestattungsformen“ für nicht vereinbar mit der „vorherrschenden Bestattungskultur“.

Der Sprecher des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V., Rolf Lichtner, sieht die Entwicklung in Bremen kritisch: „Bei der Verstreuung auf Privatgrundstücken gibt es keinen Ort der Trauer mehr, der öffentlich zugänglich ist. Wir unterhalten Gräber, damit wir unsere Trauer im Dialog mit den Verstorbenen abtragen können – ansonsten hat die Beisetzung gar keinen Sinn.“ Hinzu kommt, dass manche Menschen sich vielleicht aus Kostengründen für das private Verstreuen der Asche entscheiden. Auch deshalb findet Lichtner die Bremer Regelung kontraproduktiv. Er vermutet: Je weniger Menschen auf dem Friedhof bestattet werden, desto höher steigen die Gebühren.

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