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Tempokontrollen
26.06.2015

Darf man Autofahrer vor Blitzern warnen?

Langsam und vorschriftsmäßig zu fahren ist immer noch die beste Maßnahme gegen Blitzer.
Foto: Patrick Seeger (dpa)

Blitzer gehören zum automobilen Alltag. Apps oder Navis warnen davor - und manchmal sogar Passanten mit einem Schild. Ist das legal?

Mittwoch im Landkreis Freyung-Grafenau: Eine 42-jährige Frau dreht mit ihrem Auto sofort um, als sie einen Blitzer sieht. Laut Polizeibericht springt sie förmlich aus dem Wagen und warnt mit wildem Winken andere Verkehrsteilnehmer vor der Geschwindigkeitskontrolle. Zuvor war sie zweimal zu schnell an einem Polizeiwagen vorbeigefahren.

Beamte kontrollieren die Frau - es stellt sich heraus, dass sie stark betrunken ist. Die Polizei nimmt ihr den Führerschein ab - weil sie unter erheblichem Alkoholeinfluss ein Auto geführt hatte. Doch dürfen Verkehrsteilnehmer andere Fahrer überhaupt vor Radarkontrollen warnen?

Grundsätzlich kann sich jeder Verkehrsteilnehmer vor Fahrtantritt über Geschwindigkeitskontrollen auf seinem Weg informieren. Wie er das tut, steht ihm völlig frei. Während der Fahrt ist das jedoch verboten.

Denn Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt dem Lenker eines Kraftfahrzeugs, ein technisches Gerät mitzuführen, das Verkehrsüberwachungen anzeigen oder stören soll. Wer dagegen verstößt, bekommt in Flensburg einen Punkt und muss 75 Euro Strafe zahlen.

Smartphones: Es gibt Apps, die präzise und verlässlich sekundenaktuell Geschwindigkeitskontrollen voraussagen. Voraussetzung dafür ist neben dem Gerät ein entsprechendes Programm und eine Internetverbindung. Nutzer müssen vor allem darauf achten, dass die App nicht versucht, während der Fahrt aufs mobile Internet zurückzugreifen. das wäre erstens illegal und könnte zudem ungewollte Extra-Kosten verursachen.

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Navigationsgeräte: Festeingebaute und mobile Navis weisen teils automatisch auf Blitzer hin - ist das legal? "Festeinbaute Navis dürfen Blitzer melden," sagt Johannes Hübner, Pressesprecher des AvD (Automobilclub von Deutschland). Dem widerspricht Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Frankfurt in seinem Buch "Straßenverkehrsrecht: Strafe, Punkte,Fahrverbot, MPU". "Die Navigationsgeräte befinden sich in der rechtlichen Grauzone," so Hübner. Im europäischen Ausland ist die Frage teils eindeutiger geregelt. In der Schweiz beispielsweise ist die Funktion auch bei Navis streng verboten.

Radarscanner: Geräte, die mittels spezieller Sensorik Geschwindigkeitskontrollen aufspüren und den Fahrer davor warnen sind in jeden Fall nicht legal. Im Zeitalter von Smartphone-Apps und günstigen Navigationsgeräten gehören die Spezial-Apparate jedoch ohnehin zu einer aussterbenden Art. Zudem gäbe es immer neue Messverfahren, bei denen die Geräte versagen würden, so Hübner.

Verkehrshinweise im Radio: Blitzerwarnungen im Rundfunk sind immer erlaubt, werden teils sogar von der Polizei selbst an die Sender weitergegeben. Eine Maßnahme, um das Bewusstsein für Sicherheit auf den Straßen bei den Verkehrsteilnehmern zu fördern, wie Siegfried Hartmann, Sprecher der Augsburger Polizei, bestätigt.

Lichthupe: Paragraf 16 der StVO untersagt den Einsatz der Lichtanlage, um andere Verkehrsteilnehmer vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. Leuchten Autofahrer dennoch auf, kostet das zehn Euro Bußgeld.

Hinweisschilder: Passanten dürfen mit Schildern vor Kontrollen warnen. Die Polizei hat aber auch das Recht, die Personen des Platzes zu verweisen. Ignoriert der Betroffene die Anweisungen, kann er sogar für die Dauer der Messung in Gewahrsam genommen werden. "Grundsätzlich dürfen Passanten Autofahrer immer warnen, wenn sie nicht in den Verkehr eingreifen," sagt Hübner.

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