Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ratgeber: Der Handy-Knigge

Ratgeber
22.04.2013

Der Handy-Knigge

Es kann einen sprachlos machen, wenn Menschen nicht mehr miteinander reden und nur noch zum Smartphone greifen.
Foto: David Ebener dpa

Mobiltelefone sind zu den wichtigsten Begleitern der Menschen geworden. Doch viele fühlen sich vom Dauerklingeln und Dauerwischen gestört. Eine Expertin erklärt, was erlaubt ist .

Es klingelt, vibriert und piept in Restaurants, Straßenbahnen, im Kino und sogar im Theater oder der Kirche. Immer mehr Deutsche besitzen ein Handy. Nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom sind es 80 Prozent. „Das Smartphone entwickelt sich mehr und mehr zur Fernbedienung unseres Lebens“, sagt Bitkom-Präsidiumsmitglied René Schuster. Den Zahlen zufolge gehen 43 Prozent der Smartphone-Besitzer jeden Tag mit dem Gerät ins Internet. Schuster sagt: „Die mobile Internetnutzung per Smartphone ist ein absolutes Massenphänomen geworden, das in der Breite der Bevölkerung angekommen ist.“

Doch zugleich fühlen sich immer mehr vom Dauerklingeln und Dauerwischen ihres Gegenübers gestört. Knigge-Expertin Vera Reich erklärt, was gegen die guten Manieren verstößt.

Ein Bus ist keine Telefonzelle Grundsätzlich sei gegen ein kurzes Telefonat oder das SMS-Tippen in Bussen und Bahnen nichts einzuwenden. Doch gerade beim Telefonieren lauern Gefahren. „Niemand will hören, welche Probleme man gerade mit dem Ehemann hat“, sagt die IHK-zertifizierte Trainerin. Deshalb heißt die Regel: Kurze Terminabsprachen sind kein Problem, lange Privatgespräche stören.

Essen statt Simsen Ein besonders sensibles Thema ist die Handy-Nutzung im Restaurant. Viele legen das Smartphone direkt neben Teller und Besteck – für Reich ein absolutes Tabu. Und dabei gebe es keinen Unterschied zwischen einer Fast-Food-Kette und einem Sterne-Restaurant. Reich sagt: „Das Handy muss auf jeden Fall stumm geschaltet werden und darf nicht auf dem Tisch liegen.“

Nicht ständig die Anrufliste überprüfen

Blickkontakt statt Handyfixierung Grundsätzlich sollte der persönliche Kontakt im Vordergrund stehen. Dazu gehört auch, nicht ständig E-Mails, SMS oder die Anrufliste zu überprüfen. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Wird ein wichtiger Anruf erwartet, sollte man das dem Gegenüber mitteilen. „Die vorherige Ankündigung ist das A und O“, sagt Vera Reich. Und noch einen Ratschlag hat die Expertin: „Immer vorher nachsehen, wo dann ungestört telefoniert werden kann.“

Ständig auf Abruf Für 71 Prozent der Handybesitzer ist die permanente Erreichbarkeit wichtig, besagt eine Bitkom-Statistik. Dennoch sollte das nicht vorausgesetzt werden – vor allem nicht im Berufsleben. Denn für viele Arbeitnehmer hat das dauerhafte Stand-by Folgen: „Vor allem Krankschreibungen aufgrund psychischer Probleme steigen seit Jahren kontinuierlich an“, betont Norbert Klusen, Chef der Techniker Krankenkasse. Ein Rückruf darf also mal etwas dauern. „Man sollte aber kurz Bescheid geben, wann man erreichbar sein wird“, rät Knigge-Expertin Vera Reich. Eine E-Mail sollte innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden.

Kurzfristige Absagen von Geschäftsterminen Immer wieder kommt es vor: Wochenlang wurde zunächst ein passender Termin gesucht und Minuten vorher sagt der Freund oder Geschäftspartner per Handy ab. Hier gilt: Das Gegenüber muss noch die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren. Fünf Minuten vorher sind dazu kein angemessener Zeitraum. „Solche Absagen sind eine Zumutung, denn der andere könnte bereits auf dem Weg sein“, sagt Reich. Grundsätzlich sei die Absage eines Termins nur im Notfall erlaubt.

„Ja, hallo?“ „Auch am Smartphone – im Speziellen natürlich beim Geschäftshandy – gelten die Höflichkeitsgebote des Telefonierens“, sagt Reich. „Ja, hallo?“ ist damit nicht die richtige Begrüßung. Die Anruferkennung biete heutzutage sogar die Möglichkeit, den Anrufer direkt mit seinem Namen anzusprechen. Die eigene Vorstellung sollte dabei aber nicht vergessen werden.

Allein gelassen, aber nicht herrenlos Wer sein Smartphone kurzzeitig allein am Tisch zurücklässt, darf davon ausgehen, dass seine Privatsphäre nicht sogleich verletzt wird. Das heißt: „Selbst wenn das Telefon klingelt, Finger weg, außer der Besitzer hat es ausdrücklich erlaubt“, sagt die Knigge-Expertin.

Handys sind kein rechtschreibfreier Raum Zum guten Ton gehört, sich bei E-Mails und SMS an die Rechtschreibung zu halten. Das gilt sowohl für die korrekte Groß- und Kleinschreibung als auch für die Interpunktion. Für die Trainerin gibt es dabei kein Pardon: „Auf die Rechtschreibung nicht zu achten, ist respektlos und macht zudem den Text für den anderen schwer lesbar.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.