Fahren mit Sommerreifen:
Das Fahren mit
Sommerreifen
ist auf verschneiten und glatten Straßen verboten. Wer erwischt wird, muss mit 20 Euro Verwarnungsgeld rechnen. 40 Euro und ein Punkt werden fällig, wenn auch noch der Verkehr behindert wird. Wer noch keine Winterreifen hat, sollte also schnell handeln. Dieser Film zeigt, was
ist.
Schneeketten:
Schneeketten sind dann nötig, wenn eine entsprechende Beschilderung es vorschreibt. Auch Besitzer von
Fahrzeugen
mit Allradantrieb müssen sich der Vorschrift beugen. Für diese
genügt es jedoch, an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse die Ketten aufzuziehen. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann mit 20 Euro Verwarnungsgeld bestraft werden.
Frostschutz in der Wischanlage:
Für freie Sicht durch die Scheibe muss dem Wischwasser im Winter unbedingt ein Frostschutzmittel zugesetzt werden. Wer das unterlässt und kontrolliert wird, muss mit den gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen rechnen.
Vereiste Scheiben:
Zehn Euro kostet es, wenn man nur ein kleines Guckloch in die vereiste Scheibe kratzt. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden.
Warmer Motor:
Demjenigen, der seinen Motor warm laufen lässt, drohen zehn Euro Strafe.
Verschneite Verkehrszeichen:
Die Ausrede, ein Verkehrszeichen sei verschneit und daher nicht lesbar gewesen, gilt nicht immer. Verkehrszeichen, die an ihrer Form zu erkennen (z.B. das Stoppschild) oder dem Fahrer aus anderen Gründen bekannt sind, müssen auch beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet.
Sünden der Autofahrer:
Wer morgens problemlos in sein
Auto
steigen und wegfahren will, sollte einige Regeln beachten. Welche das sind, zeigen wir