Doppelmord-Prozess: Gutachterin empfiehlt Erwachsenenstrafrecht
Der mutmaßliche Doppelmörder von Herne, Marcel H., soll nach Einschätzung einer Rechtspsychologin nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Er ist 20 Jahre alt.
Dem vor einem Jugendgericht angeklagten mutmaßlichen Doppelmörder Marcel H. aus Herne droht möglicherweise lebenslange Haft wegen Mordes. Nach Einschätzung von Rechtspsychologin Sabine Nowara vom Donnerstag müsse der 20-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden - und nicht nach Jugendstrafrecht.
Gutachterin: Persönlichkeit des mutmaßlichen Doppelmörders voll ausgereift
Der Angeklagte sehe zwar "jugendlich" aus, tatsächlich sei seine Persönlichkeit aber schon ausgereift. Problematisch seien vor allem "psychopathische, narzisstische und sadistische" Elemente. Diese könnten im Jugendstrafvollzug kaum mehr korrigiert werden.
Am Donnerstag war außerdem bekannt geworden, dass Marcel H. erstmals Anzeichen von Empathie und Reue offenbart hat. Der 20-Jährige hatte schon Anfang Januar einen Brief an seine Mutter geschrieben, der vom Gericht verlesen wurde. Darin schreibt er, dass er während des Prozesses vor dem Bochumer Landgericht realisiert habe, "was für einen Schaden" er verursacht habe.
Auslöser sei die Reaktion der Mutter seines ehemaligen Schulfreundes Christopher gewesen, den er nach der Tötung des neunjährigen Nachbarjungen Jaden ebenfalls umgebracht hatte. "Ich sah eine verzweifelte Mutter und jeder Gedanke daran schnürt mir die Kehle zu." Der Brief endet mit der Grußformel: "Dein ratloser Sohn Marcel."
Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger schon zu Prozessbeginn am Bochumer Landgericht gestanden, Jaden und Christopher Anfang März 2017 umgebracht zu haben. (dpa)
Das könnte Sie auch interessieren:
- Doppelmord-Prozess: Schwester erzählt von früheren Gewalttaten von Marcel H.
- Herner Doppelmord: Marcel H. völlig emotionslos?
- Doppelmord von Herne: Marcel H. posiert und schweigt
- Doppelmord-Prozess: Marcel H. räumt die Bluttaten ein
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.