Drei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall in Mönchengladbach
Mit hohem Tempo rast ein Auto im Juni durch die Mönchengladbacher Innenstadt. Der Fahrer erfasst einen Fußgänger - und muss laut Urteil nun ins Gefängnis.
Ein 29 Jahre alter Innenstadt-Raser ist wegen der Tötung eines Fußgängers in Mönchengladbach zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den 38-jährigen Passanten mit seinem Wagen bei weit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Das Landgericht Mönchengladbach sprach ihn am Dienstag der fahrlässigen Tötung schuldig und ging beim Strafmaß über die Forderung des Staatsanwalts hinaus. Ein 26 Jahre alter Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Laut Augenzeugen war ein illegales Rennen im Gange, als es zu dem Unfall kam. Ein Autofahrer habe den anderen abgedrängt, der sei auf die Gegenfahrbahn ausgewichen. Dann kam der Fußgänger in die Quere. Doch das Gericht sah dies am Dienstag anders: Der 29-Jährige habe sich möglicherweise zu einem illegalen Rennen herausgefordert und angestachelt gefühlt, führte der Vorsitzende Richter aus. Entsprechend rücksichtslos sei er durch die niederrheinische Stadt gerast.
Eine Verabredung und eine Aufforderung zu einem Rennen habe man aber nicht feststellen können. Die zwei beteiligten Autofahrer hätten zurückgesteckt und den Fuß vom Gaspedal genommen - der eine früher, der andere später. Daher ging das Gericht nicht davon aus, dass ein Rennen im Gang war, als der Wagen des 29-Jährigen auf vierspuriger Straße den Fußgänger erfasste und durch die Luft katapultierte.
Raser-Unfall in Mönchengladbach: Erlaubt war Tempo 40
Erlaubt war an der Stelle Tempo 40, Sachverständige errechneten eine Geschwindigkeit beim Aufprall von 80 Stundenkilometern. Der 29-Jährige hatte noch gebremst, dürfte über 90 km/h schnell gewesen sein.
Auf dem Beifahrersitz stieß der Bruder noch einen Warnruf aus: "Fußgänger!" Zu spät. Der 38-Jährige hatte keine Chance, starb noch am Unfallort an seinen schweren Kopfverletzungen. Der 29-Jährige aus Schwalmtal stellte sich nach dem Unfall der Polizei und war nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß. Er gestand, viel zu schnell gewesen zu sein, bestritt aber, sich ein Rennen geliefert zu haben.
Einige Monate später klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Mordes an. Es drohte lebenslange Haft. Doch das Gericht ließ den Mordvorwurf nicht zum Prozess zu. Es konnte keinen Tötungsvorsatz erkennen. Deshalb wurde gegen den 29-Jährigen nur wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verhandelt.
Mönchengladbach hatte bis dahin keine großen Probleme mit illegalen Autorennen - anders als andere Städte wie das nahe Köln, wo nach mehreren schlimmen Unfällen eine Ermittlungsgruppe der Polizei installiert wurde, um die Raser-Szene in Schach zu halten.
Strafen für illegale Autorennen verschärft
Nach dem Unfall waren die Strafen für illegale Autorennen verschärft worden. Wird dabei jemand schwer verletzt oder getötet, drohen den Verursachern jetzt bis zu zehn Jahre Haft. Schon der Versuch eines Rennens ist inzwischen strafbar. Auf den Mönchengladbacher Fall kann dies rückwirkend nicht angewendet werden.
Immer wieder verursachen Raser bei illegalen Autorennen schlimme Unfälle. Die Strafen fielen bislang sehr unterschiedlich aus. Besonderes Aufsehen erregte ein Fall in Berlin: Im Februar verurteilte ein Gericht in der Bundeshauptstadt zwei Raser erstmals wegen Mordes - zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zwar auf, bei der Neuauflage des Verfahrens stehen beide derzeit aber erneut wegen Mordes vor Gericht. (dpa)
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