Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Dreister Todesfahrer

Prozess
20.06.2017

Dreister Todesfahrer

Dennis M. ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Foto: dpa

23-Jähriger fuhr ein Mädchen tot und schiebt die Schuld auf die Technik

Drei junge Männer sind in getunten Autos unterwegs, es kommt zu einem Unfall, ein 14-jähriges Mädchen stirbt. Seit Montag steht nun der 23-jährige Todesfahrer in Saarlouis vor Gericht. Weil sich wohl nicht beweisen lässt, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, ist Dennis M. nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Den Ermittlungen zufolge fuhr der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Saarland viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzungen. Der Angeklagte, der mit seinem Fahrzeug öfter auf dem Nürburgring unterwegs war, fuhr auch an jenem verhängnisvollen Abend laut Staatsanwältin „wie ein Rennfahrer“.Vor Gericht zeigte er sich gestern wenig schuldbewusst: Der Unfall sei vor allem deshalb passiert, weil das Antiblockiersystem nicht funktioniert habe, als er mit etwa 90 Stundenkilometern vor einer engen, nicht einsehbaren Kurve gebremst hatte.

„Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Technik versagt. Dafür kann ich ja nichts“, sagte der Verfahrensmechaniker. Fassungslos reagierten die Eltern des getöteten Mädchens und Richter Michael Wagner auf seine Aussagen.

Zwei Freunde, die ebenfalls mit getunten Autos hinter Dennis M. waren, fuhren nach dem Unfall weiter. Weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie sich zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil ist für den 6. Juli geplant. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.