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Prozess
08.09.2011

Düsseldorfer Chefarzt wegen Scheidung gefeuert

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am Donnerstag über die Entlassung eines Chefarztes. Der Mann war von einem kirchlichen Krankenhaus gefeuert worden, da er zum zweiten mal heiratete.

Die Kündigung des Chefarztes beschäftigt seit Donnerstagmittag das Bundesarbeitsgericht. Die Düsseldorfer St. Vinzenz-Klinik hatte den Mann 2009 entlassen, weil dieser nach seiner Scheidung ein zweites Mal standesamtlich geheiratet hatte. Die kirchlichen Träger sahen in der erneuten Eheschließung das 49-jährigen Chefarztes einen Verstoß gegen die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre, die im Arbeitsvertrag vorgeschrieben war.

Der Mann klagte gegen die Kündigung und verlangte eine Weiterbeschäftigung. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte der Klage im vergangenen Jahr stattgegeben, die Klinik legte daraufhin Revision ein und rief das Bundesarbeitsgericht an. Vor dem erneuten Prozessauftakt zeigten sich nun sowohl die Klägerseite als auch die Verteidigung optimistisch, ein Urteil zu ihren Gunsten erwirken zu können.

Auch wenn dies in den Ohren mancher altertümlich klinge, habe der Arzt aus katholischer Sicht gesündigt, sagte Klinik-Anwalt Burkard Göpfert. Die Lösung einer einmal geschlossenen Ehe sei nicht vorgesehen: Der Mann habe "genau gewusst, dass er damit gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt".

Klinik wusste seit mehreren Jahren vom eheähnlichen Verhältnis

 

Der Arzt hatte sich im Jahr 2005 von seiner ersten Ehefrau getrennt. Im März 2008 war die Ehe geschieden worden. Im August desselben Jahres heiratete er standesamtlich seine neue Frau. Das Landgericht Düsseldorf hatte sich seinerzeit der Ansicht der Klageseite angeschlossen, wonach die Klinik bereits seit mehreren Jahren von dem eheähnlichen Verhältnis des Arztes mit seiner neuen Partnerin gewusst und dennoch keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen habe. Es sei daher unverhältnismäßig, ihm wegen der erneuten Heirat sofort zu kündigen, argumentierten die Richter.

Der Anwalt des Chefarztes räumte dessen Arbeitgeber am Donnerstag zwar grundsätzlich ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein. Allerdings dürfe dies nicht "zu einem Kündigungsautomatismus" führen, sagte er. Im Einzelfall sei die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung zu prüfen. Dass diese gegeben sei, zeige nicht zuletzt die Tatsache, dass der Chefarzt trotz des zwischenzeitlichen Kündigungsversuchs bis heute in gleicher Position weiter beschäftigt worden sei. dapd/AZ

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