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Ärger droht noch keiner
31.12.2011

E-Zigarette: Verbot in Hannover

E-Zigaretten werden in Gebäuden der Stadt Hannover verboten. Wer sich nicht daran hält, muss aber vorerst keine Angst haben.
Foto: dpa

E-Zigaretten-Verbot in Hannover. Trotz des Verbots von E-Zigaretten in Gebäuden der Stadt Hannover droht Rauchern der elektrischen Zigarette kein Ungemach - zumindest vorläufig.

Trotz eines von der Stadt Hannover verfügten E-Zigaretten-Verbots für Bedienstete droht Rauchern der neuartigen Glimmstängel in der Öffentlichkeit vorerst kein Ungemach. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren könnten Kommunen den Gebrauch zum Beispiel in Gaststätten nicht untersagen, sagte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, am Donnerstag in Hannover. Hier sei zunächst der Gesetzgeber gefordert.

E-Zigaretten tabu in Gebäuden der Stadt Hannover

Allerdings lägen dem Städte- und Gemeindebund auch keine Beschwerden über den Gebrauch der E-Zigaretten vor. Nach Auskunft des Sozialministeriums fielen diese auch nicht unter die Rauchverbote nach dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz, sagte Bullerdiek.

Die FDP sprach sich gegen ein pauschales Verbot der E-Zigaretten aus. Diese fielen "eindeutig nicht unter die Nichtraucherschutzgesetze von Bund und Ländern", sagte der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen. Somit gelte, was in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich sein sollte: Die Bürger könnten eigenverantwortlich entscheiden.

Bislang keine Beschwerden über E-Zigaretten

Oetjen zufolge müssten die gesundheitlichen Risiken sorgfältig geprüft und erst dann ordnungsrechtliche Maßnahmen erwogen werden. Er riet zugleich von möglichen Verkaufsverboten ab. "Verdrängung beliebter Genussmittel in den Graumarkt hat sich noch nie als nachhaltige Lösung erwiesen."

Die Stadt Hannover hatte zuvor als wohl eine der ersten Kommunen in Deutschland angekündigt, ihren Bediensteten das Rauchen von E-Zigaretten in städtischen Gebäuden und Fahrzeugen zu verbieten. (dapd)

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