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  3. Landgericht Detmold: Ehemaliger SS-Wachmann von KZ Auschwitz Hanning verurteilt

Landgericht Detmold
17.06.2016

Ehemaliger SS-Wachmann von KZ Auschwitz Hanning verurteilt

Reinhold Hanning ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig gesprochen worden.
Foto: Bernd Thissen/dpa

Der frühere Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning ist am Landgericht Detmold verurteilt worden. Der 94-Jährige wurde in mindestens 170.000 Fällen schuldig gesprochen.

Das Landgericht Detmold hat den früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 94 Jahre alten Hanning am Freitag der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig. Er sei kein einfacher Wachmann gewesen, sondern zweimal befördert worden und habe als Unteroffizier zur "Kerntruppe" gehört, sagte Richterin Anke Grudda.

Richterin zu Hanning: Massenmord in Auschwitz befördert

"Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert", sagte Richterin Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung. "Eine angemessene Strafe gibt es nicht." Es komme rechtlich nicht darauf an, ob er selbst getötet habe. Das sei ihm auch nicht nachgewiesen worden, betonte die Richterin.

Der Angeklagte hatte im Prozess zugegeben, Mitglied der SS-Wachmannschaft in Auschwitz gewesen zu sein und vom Massenmord gewusst zu haben. Er war von Anfang 1942 bis Juni 1944 in dem nationalsozialistischen Vernichtungslager eingesetzt.

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil keine Beweise für die direkte Beteiligung an konkreten Taten vorlägen. Er habe zu keinem Zeitpunkt Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden in Auschwitz mehr als eine Million Menschen ermordet.

Überlebende Auschwitz-Häftlinge hatten umfassende Aussage gefordert

Der 94-Jährige aus Lage im Kreis Lippe hatte den Prozess weitgehend regungslos verfolgt. Überlebende Auschwitz-Häftlinge hatten ihn vergeblich zu einer umfassenden Aussage aufgefordert. In einer persönlichen Erklärung hatte Hanning lediglich gesagt, er bereue zutiefst, "einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben".

Die Verteidigung des 94-Jährigen kündigte an, vorsorglich Revision einlegen zu wollen, um sich rechtlich alle Möglichkeiten offenzuhalten. Über die Frage einer Inhaftierung wurde nicht entschieden. Sie wird geklärt, sofern das Urteil rechtskräftig werde sollte. Der Angeklagte blieb auf freiem Fuß.

Hanning ist der zweite ehemalige SS-Angehörige, gegen den in jüngster Zeit ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz ergangen ist. Das Landgericht Lüneburg hatte im Juli 2015 den als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichneten Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über eine Revision entscheiden.  afp/dpa/AZ Auschwitz-Prozess: Freispruchforderung empört Überlebende

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