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Stadland bei Oldenburg
21.10.2014

Einsatz wegen Ehestreit: Polizist erschießt 77-Jährigen

In Stadland in Niedersachsen wurde ein 77-Jähriger von der Polizei erschossen.
Foto: Peter Kater dpa

Wegen eines Ehestreits rückte die Polizei zu einem Einfamilienhaus in Niedersachsen aus. Für die Polizei eigentlich ein Routineeinsatz. Doch dieser eskalierte.

Ein Ehestreit in Stadland hat letztendlich einen Toten gefordert. Ein Polizist hat bei dem Einsatz in einem Einfamilienhaus in Stadland in Niedersachsen den 77 Jahre alten Rentner erschossen. Die Beamten aus dem rund 15 Kilometer entfernten Nordenham waren am Montagmittag wegen einer Auseinandersetzung zwischen dem Rentner und seiner Frau zu deren Einfamilienhaus in der kleinen Gemeinde an der Weser gerufen worden.

Einsatz wegen Ehestreit: Rentner schießt

Der Rentner, der mit seiner Frau gestritten hatte, habe in Gegenwart der Polizisten geschossen, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Montagabend mit. Der Rentner sei dann aufgefordert worden, die Waffe abzugeben. Weil er sich geweigert haben soll, habe einer der beiden Polizisten auf den Mann geschossen. Der 77-Jährige starb noch vor Ort. Weitere Einzelheiten etwa auch über die Frau des Rentners blieben zunächst unklar. Die Leiche des Erschossenen soll nun obduziert werden.

Polizist erschießt 77-Jährigen - Einsatz verhältnismäßig?

Zum genauen Ablauf des Geschehens gab es zunächst keine Angaben. So blieb unklar, ob der 77-Jährige auf die beiden Beamten gezielt hatte oder wahllos umher schoss. Ob der Polizist seine Pistole zurecht einsetzte, soll in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden, das die Polizeiinspektion Cuxhaven übernommen hat.

"Es muss geprüft werden, ob der Einsatz verhältnismäßig war", sagte der Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft, Martin Rüppell, der Nachrichtenagentur dpa. Wann ein Ergebnis vorliege, sei noch offen. 

Polizisten dürfen nur in absoluten Ausnahmesituationen auf Menschen schießen. Notwehr ist der häufigste Grund für den Einsatz der Dienstwaffe. Aber nicht nur die Selbstverteidigung erlaubt das Schießen im Ernstfall: Wenn etwa schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders zu verhindern sind, dürfen Polizisten unter Umständen ebenfalls schießen. dpa/AZ

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