Eltern von "Gorch Fock"-Kadettin mit Klage gescheitert
Sechs Jahre nach dem Tod der "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken hat das Verwaltungsgericht Aachen die Klage der Hinterbliebenen gegen die Bundesrepublik abgewiesen.
Niederlage für die Eltern der verstorbenen "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken: Sechs Jahre nach dem Tod der damals 18-Jährigen hat das Verwaltungsgericht Aachen die 40.000-Euro-Entschädigungsklage der Hinterbliebenen gegen die Bundesrepublik zurückgewiesen. Der Anwalt der Eltern, Rainer Dietz, nannte das Urteil im ersten Prozess um Bökens Tod am Mittwoch "sehr enttäuschend" und "nicht nachvollziehbar". Eine Berufung ließ er offen.
Gestürzt und ertrunken
Die aus dem nordrhein-westfälischen Geilenkirchen stammende Jenny Böken war im September 2008 während einer Nachtwache von dem Segelschulschiff in die Nordsee gestürzt und ertrunken. Die genauen Umstände ihres Todes sind bis heute ungeklärt. Während des Unglücks unweit von Norderney herrschte Windstärke sieben.
Strafrechtlich hatte der tödliche Zwischenfall auf dem Segelschulschiff bislang keine Konsequenzen - die Strafverfolgungsbehörden gehen von einem tragischen Unglücksfall aus. Derzeit versuchen Bökens Eltern, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen zu erzwingen. Zuvor waren sie wiederholt mit Wiederaufnahmeanträgen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Justiz im Fall ihrer verstorbenen Tochter gescheitert.
Bei ihrer Entschädigungsklage vor dem Verwaltungsgericht Aachen stützten sich die Eltern auf eine Vorschrift im Soldatenversorgungsgesetz. Danach steht Hinterbliebenen eine Entschädigung zu, wenn ein Soldat bei der Dienstausübung unter "besonderer Lebensgefahr" stirbt.
Gericht: Keine "besondere Lebensgefahr"
Die Aachener Richter befanden in ihrem Urteil, der Dienst der "Gorch Fock"-Kadettin sei zwar lebensgefährlich gewesen. Die für einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch zwingend notwendige "besondere Lebensgefahr" habe aber auf dem Schulschiff nicht vorgelegen, sagte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler. Denn seit Indienststellung der "Gorch Fock" vor über 50 Jahren seien mehr als 14.000 Kadetten auf dem Schiff ausgebildet worden. Dabei habe es lediglich sechs Unglücksfälle gegeben.
Der Richter hob während der Verhandlung ausdrücklich hervor, dass es in dem Prozess nicht um den Nachweis einer möglichen "persönlichen Schuld" am Tod der Kadettin gehe. Das Gericht habe lediglich zu prüfen, ob die Eltern einen im Gesetz verankerten Entschädigungsanspruch haben. Im Laufe des Verfahrens waren die Aachener Richter im August eigens zu einem Ortstermin auf der "Gorch Fock" nach Rostock-Warnemünde gereist, um sich über die Arbeitsbedingungen auf dem Schulschiff zu informieren.
In dem Prozess brachte auch die Zeugenvernehmung einer Offiziersanwärterin keine weiteren Aufschlüsse über Bökens Tod. Die 26-jährige Zeugin hatte in der Unglücksnacht ebenfalls Dienst auf der "Gorch Fock". Sie konnte sich aber lediglich an einen "kurzen Schrei" erinnern, den sie in der fraglichen Nacht vernommen hatte.
Am Rande der Aachener Gerichtsverhandlung stellte der Vater der Verstorbenen klar, dass es den Eltern bei ihrer Klage gegen die Bundesrepublik nicht um Geld gegangen sei. "Wir wollen in erster Linie Klarheit haben", sagte Uwe Böken. "Wir werden nicht Ruhe geben, bis wir wissen, was passiert ist." afp
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