Er drohte mit Zyankali: "Haribo-Erpresser" muss ins Gefängnis
Er war in akuter Geldnot: Mit drei Euro in der Tasche entschied er sich für einen kriminellen Weg und erpresste Lidl, Kaufland und Haribo. Jetzt hat das Gericht ein Urteil gefällt.
Er drohte, Gummibärchen oder Tiefkühlpizzen zu vergiften - und muss nun wegen dreifacher versuchter räuberischer Erpressung ins Gefängnis. Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Bonner Landgericht am Montag den sogenannten Haribo-Erpresser verurteilt.
Der Rentner hatte gestanden, er sagte, sein Motiv sei Altersarmut gewesen. Er ist 74 Jahre alt und nicht vorbestraft. Dennoch stellte der Vorsitzende Richter Hinrich der Vries in der Urteilsbegründung klar: Von einem Minderschweren Fall könne man hier nicht sprechen. Im Gegenteil: Die Tat des Dortmunders falle in den "Bereich der Schwerkriminalität". Seine Erpressungsversuche richteten sich gegen die Supermarktketten Lidl und Kaufland sowie gegen den Süßwarenhersteller Haribo.
Der Angeklagte beteuert, er habe niemanden vergiften wollen
Der Senior sei "sehr raffiniert" vorgegangen, betont der Richter. Zunächst schickte er dem Discounter Lidl im Sommer 2016 Erpresser-Mails. Um Druck zu machen, verteilte er in einigen Lidl-Filialen Buttersäure in Kühltheken. Das Unternehmen reagierte nicht. Hätte er es dabei belassen, wäre laut Gericht noch eine Bewährungsstrafe denkbar gewesen. Aber: "Sie haben nicht aufgehört", sagt de Vries in Richtung des Angeklagten mit dem schlohweißen Haar. Stattdessen nahm er Haribo und Kaufland ins Visier - und drohte jetzt sogar mit Zyankali.
Auch bei seinen Geldforderungen legte der gelernte Kaufmann nach. Von Lidl hatte er noch 200 000 Euro verlangt, nun sollen es eine Million Euro sein - in der Internet-Währung Bitcoins. Er habe aber nie wirklich Gift anwenden wollen, beteuert der Rentner, der gleich zu Prozessbeginn Mitte Juni reinen Tisch gemacht hatte. Er habe Schulden gehabt, in Geldnot gesteckt. Als er eines Tages mit nur noch 3,41 Euro in der Tasche die Rezeptgebühr nicht mehr zahlen konnte, habe er sich zu der "Riesen-Dummheit" entschlossen. Aber: "Es war nirgendwo auch nur ein Milligramm Gift drin."
Für Verbraucher bestand keine Gefahr
Das Gericht bestätigt das. Die Staatsanwaltschaft geht ebenfalls davon aus, dass für die Verbraucher zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden hatte. Allerdings nahm der 74-Jährige dem Richter zufolge große wirtschaftliche Risiken für die Unternehmen in Kauf. Wären die Zyankali-Drohungen bekannt geworden, hätten Verunsicherung und Umsatzeinbußen erheblich werden können, betont de Vries.
IP-Adresse brachte die Polizei auf die richtige Spur
Die Firmen zahlten nicht, sondern informierten die Polizei. Der Angeklagte hatte bei seinen Droh-Mails zunächst mit falschen IP-Adressen gearbeitet, einmal nutzte er aber doch seine eigene IP-Adresse. Damit kamen ihm die Ermittler auf die Spur, durchsuchten seine Wohnung, nahmen ihn schließlich Heiligabend 2016 fest.
Der Rentner wirkt bei Urteilsverkündung erst gefasst, am Ende aber doch entsetzt, als er sein Strafmaß genau hört. Sein Anwalt Thomas Ohm sagt, man werde beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Die Familie des 74-Jährigen macht seit dem Auffliegen der Taten einen Bogen um den Senior. Richter de Vries mahnt, der Rentner solle die Gefängnisstrafe auf sich nehmen und den Angehörigen das Signal senden: "Ich habe einen Fehler gemacht, und ich habe gebüßt." dpa
Lesen Sie auch:
Lösegeld-Trojaner: Bloß nicht bezahlen!
Die Diskussion ist geschlossen.