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Frau von Michael Schumacher
30.07.2014

Erfolg für Corinna Schumacher vor Gericht: Fotos verboten

Corinna Schumacher hat erneut vor Gericht einen Erfolg erzielt. Archivbild
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

Corinna Schumacher hat in Köln einen Erfolg gegen Medien erzielt. Dabei nimmt sie auch Medien nicht aus, die gerade das Verhalten von Reporter kritisch beleuchten.

Corinna Schumacher geht seit einigen Wochen gegen Medien vor, die sie vor dem Krankenhaus in Grenoble zeigen. In der Klinik lag ihr Ehemann Michael Schumacher im Koma. Vor dem Landgericht Köln hat Corinna Schumacher nun einen Erfolg erzielt. Das Gericht hat die Veröffentlichung bestimmter Fotos der Ehefrau des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher untersagt.

Bilder zeigen Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus

Die Bilder im Magazin "Die Aktuelle" der Funke Women Group zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann. "Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein", befanden die Richter des Kölner Landgerichts am Mittwoch nach Angaben eines Sprechers. Berufung ist zugelassen.

Corinna Schumacher ist auch gegen "taz" und ZDF vorgegangen. Diese beiden Medien wehren sich dagegen und argumentierten am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht, ihre Berichterstattung sei in keiner Weise voyeuristisch gewesen, sondern habe sich im Gegenteil mit dem Verhalten der Medien nach dem Unfall des Rennfahrers kritisch auseinandergesetzt. Es sei widersinnig, nun auch sie dafür bestrafen zu wollen.

Kritik am Verhalten der Reporter

Schumachers Anwalt Felix Damm ließ dies jedoch nicht gelten und bezeichnete die Medienkritik als "Feigenblatt". Es sei fragwürdig, wenn man eine bestimmte Art von Berichterstattung kritisiere und dabei das Beanstandete selbst reproduziere. Kritik am Verhalten der Reporter vor der Klinik sei natürlich völlig in Ordnung und unerwünscht, aber man hätte dafür nicht wieder das Foto veröffentlichen müssen. "Ich sehe keine Inhalte, die die Veröffentlichung eines solchen Bildes rechtfertigen würden", sagte Damm. Das Gericht will in Sachen "taz" und ZDF am 27. August seine Entscheidung dazu verkünden.

Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zu veröffentlichen. dpa/AZ

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