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Prozess
18.05.2017

Erpresser wollte 900.000 Euro von Corinna Schumacher

Michael Schumacher und seine Frau Corinna im Jahr 2012 beim Deutschen Sportpresseball.
Foto: Fredrik von Erichsen, dpa (Archiv)

Das Amtsgericht Reutlingen hat geurteilt: Ein Mann, der die Ehefrau von Michael Schumacher erpresste, bekommt eine Bewährungsstrafe.

900.000 Euro sollte die Ehefrau von Michael Schumacher an einen Erpresser zahlen - andernfalls drohte er, den Kindern könne etwas passieren. Das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg verurteilte deshalb am Mittwoch einen 25-jährigen Mann aus dem nahe gelegenen Dettingen. Wegen Erpressung bekam er eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Dies bestätigte auch dessen Anwalt Achim Unden am Donnerstag. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Dieselbe Summe forderte der junge Mann laut Unden von einem nicht näher genannten Unternehmer aus Künzelsau. Der 25 Jahre alte Lackierer hatte eine E-Mail an Corinna Schumacher und einen Brief an den Unternehmer geschrieben und dabei seine echte Kontonummer bei einer deutschen Bank angegeben.

In beiden Fällen wurde nicht gezahlt. "Die Polizei kam dem Erpresser wegen der Kontonummer binnen Minuten auf die Spur", erklärte Unden. Sein Mandant sei in dieser Zeit in einem schlechten psychischen Zustand gewesen. "Er hatte Verlustängste am Arbeitsplatz und fühlte sich gemobbt."

Corinna Schumacher war als Zeugin vor das Reutlinger Amtsgericht geladen. Sie musste aber nicht kommen, weil der Angeklagte ausgesagt hat. "Ihm war ganz wichtig, Frau Schumacher nicht noch weiter zu belasten", sagte Unden. Seine Opfer hatte der 25-Jährige laut Anwalt zufällig im Internet recherchiert. dpa

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