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  3. Prozess am Bundesgerichtshof: Esoteriker-Paar ließ schwer kranken Sohn nicht behandeln

Prozess am Bundesgerichtshof
04.08.2015

Esoteriker-Paar ließ schwer kranken Sohn nicht behandeln

Der Bundesgerichtshof urteilt am Dienstag darüber, ob ein Esoteriker-Paar wegen Kindesmisshandlung im Gefängnis bleiben muss.
Foto: Uli Deck/Archiv (dpa)

Statt ihren schwer kranken Sohn ärztlich behandeln zu lassen, vertraute ein Esoteriker-Paar die Macht der Meditation. Ob sie dafür ins Gefängnis müssen, entscheidet nun der BGH.

Über Jahre hinweg sollen eine Mutter und ihr Lebensgefährte ihrem Sohn aus religiösen Motiven heraus die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose vorenthalten haben. Ob sie wegen Misshandlung des schwer kranken Jungen ins Gefängnis müssen, will am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Dem Paar wird vorgeworfen, statt den damals zwölf Jahre alten Jungen ärztlich behandeln zu lassen, auf alternative Heilmethoden vertraut zu haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die beiden 2014 wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu drei Jahren Haft verurteilt. Ob das Urteil aufrechterhalten wird, entscheidet nun der BGH.

Paar setzte auf Fasten und Meditieren statt ärztlicher Behandlung

Der BGH hatte den Fall im Juli verhandelt. Mutter und Stiefvater des Kindes waren zwischen 1999 und 2002 nicht mit ihm beim Arzt gewesen. Stattdessen setzten sie auf Fasten und Meditieren. Mit knapp 16 Jahren floh der Junge schließlich zu seinem Vater, nachdem er auf 30 Kilo abgemagert und seine Lunge irreparabel geschädigt war. Heute ist er 28 Jahre alt. 

Beim BGH lag die Frage, ob die beiden vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. "Sie wollte das Wohl ihres Kindes mit abstrusen Mitteln erreichen, aber sie wollte immer noch sein Wohl", sagte die Anwältin der Frau. Die Mutter habe ihn nicht zwingen wollen und sei überzeugt gewesen, ihm mit esoterischen Methoden Gutes tun zu können.

Esoteriker-Paar wegen Kindesmisshandlung vor Gericht

Die BGH-Richter ließen jedoch deutliche Zweifel erkennen, ob dem unheilbar kranken Kind die Verantwortung für die Behandlung seiner Krankheit hätte aufgebürdet werden durften. Die Haftstrafe für das Paar ist während des laufenden Verfahrens ausgesetzt.

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