Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ex-Teeniestar: Aaron Carter wegen Drogenbesitzes festgenommen

Ex-Teeniestar
17.07.2017

Aaron Carter wegen Drogenbesitzes festgenommen

Aaron Carter war 2015 auf Tour in Deutschland.
Foto: Britta Pedersen (dpa)

Sein Comeback-Versuch im Jahr 2015 war ein Reinfall, seit Jahren geht es eher bergab mit der Karriere von Aaron Carter. Nun wurde er wegen Drogenbesitzes verhaftet.

Der frühere Teeniestar Aaron Carter (29) hat erneut Ärger mit der Polizei. Nach Angaben der Behörden im US-Staat Georgia wurde der Sänger am Samstagabend (Ortszeit) mit Drogen erwischt, wie der Sender CNN am Sonntag berichtete. Er sei wegen Verdachts auf Fahruntüchtigkeit am Steuer nahe Atlanta festgenommen worden. Auch seine Freundin sei wegen Drogenvergehen in Gewahrsam, teilte der zuständige Sheriff mit.

Am Samstag hatte Carter einen Auftritt in Kansas City geplant. Auf Carters Twitter-Profil hieß es vor seiner Festnahme am Abend, dass er die geplante Show wegen "Transport-Problemen" verpassen würde.

Aaron Carter wurde mit "Crush On You" berühmt

Der jüngere Bruder von Backstreet-Boys-Sänger Nick Carter (37) hatte Ende der 1990er Jahre mit Hits wie "Crush On You" und "Aaron's Party" große Erfolge gefeiert und zuletzt ein Comeback versucht. Nach vielen Negativschlagzeilen und langer Pause machte Carter im Rahmen einer Welttournee 2015 auch in Deutschland Station. AZ/dpa

Lesen Sie auch: Comeback-Versuch: Aaron Carter in Berlin

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.