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Justiz
20.06.2017

„Fall Lisa“ landet vor Gericht

Der „Fall Lisa“ sorgte Anfang 2016 nicht nur für Demonstrationen wie hier in Berlin vor dem Kanzleramt, sondern auch zu einer diplomatischen Krise zwischen Russland und Deutschland. Er ist ein Musterbeispiel dafür, was Lügen und Propaganda anrichten können.

Eine 13-jährige Berlinerin war 30 Stunden lang verschwunden. Angeblich wurde sie entführt und vergewaltigt. Alles gelogen, stellte sich heraus. Warum es trotzdem einen Angeklagten gibt

Eineinhalb Jahre ist der „Fall Lisa“ nun her, also die erfundene Vergewaltigung einer 13-Jährigen in Berlin, die zum Politikum wurde. Heute muss sich ein 24-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Dabei hatte er mit dem Verschwinden des Mädchens nichts zu tun.

Wie es dazu kam: Im Januar 2016 erlebten die Eltern der 13-jährigen Lisa einen Albtraum: Ihre Tochter kam nach der Schule nicht nach Hause. Feuerwehr und Polizei suchten sie, die Eltern hängten Plakate auf. Durch die sozialen Medien verbreitete sich die Suchmeldung rasend schnell. 30 Stunden später war Lisa wieder bei ihren Eltern. Und erzählte Dramatisches: Sie sei von drei südländisch aussehenden Männern entführt und stundenlang vergewaltigt worden.

Wenige Tage später erklärte die Berliner Polizei, dass das Mädchen weder entführt noch vergewaltigt worden sei. Lisa, die aus einer russlanddeutschen Familie stammt, habe Probleme in der Schule gehabt. Sie habe sich deshalb nicht nach Hause getraut und sei stattdessen zu ihrem damals 19-jährigen Freund gegangen. Gegen ihn wurde nicht ermittelt, da sie freiwillig bei im war. Da hatte sich ihre Lüge aber schon massiv ausgeweitet: Für manche Mitglieder der russlanddeutschen Gemeinschaft klang Lisas Geschichte plausibel. Inmitten der heftigen Debatte über die Flüchtlingskrise und der angespannten Beziehungen zwischen Russland und Deutschland wurde sie zum Politikum. Weltweit wurde darüber berichtet. In russischen Medien wurde der Fall aufgebauscht, die Lüge als Wahrheit dargestellt. 700 Menschen protestierten vorm Kanzleramt in Berlin; der russische Außenminister Sergej Lawrow warf deutschen Behörden sogar „Vertuschung“ vor.

Die Demonstrationen weiteten sich aus. In ganz Deutschland versammelten sich Ende Januar 2016 Russlanddeutsche. Auf dem Rathausplatz in Augsburg kamen 200 Menschen zusammen und protestierten gegen muslimische Zuwanderung. Tatsächlich vor Gericht steht nun jedoch ein deutscher Staatsbürger, ein 24-jähriger Bekannter des Mädchens – denn der „Fall Lisa“ führte die Ermittler zu einer Straftat, die ansonsten wohl verborgen geblieben wäre.

Die Vorwürfe gegen den Mann: schwerer sexueller Kindesmissbrauch und Erstellung pornografischer Schriften. Er soll Wochen vor ihrem Verschwinden mit Lisa geschlafen und das mit dem Handy gefilmt haben. Obwohl es angeblich einvernehmlicher Geschlechtsverkehr gewesen sei, geht es um eine Straftat: Lisa war zu dem Zeitpunkt jünger als 14 Jahre, der Mann habe das gewusst. Bei ihm handelt sich nicht um den 19-Jährigen, bei dem Lisa 30 Stunden lang abgetaucht war.

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