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Adoptionen
16.06.2017

Florierender Titelhandel

Adelsbezeichnungen werden in Deutschland zwar nicht mehr verliehen. Dennoch vermehren sich derweil manche Namen wie etwa der von Sayn-Wittgenstein auffällig oft

Graf, Fürst, Herzog: Seit fast 100 Jahren gibt es den Adelsstand mit seinen Privilegien in Deutschland nicht mehr. Adelsbezeichnungen sind nur noch Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden. Das Interessante ist aber, dass sich inzwischen manche Adelsnamen trotzdem stark verbreiten – etwa der von Sayn-Wittgenstein. Denn: Prächtige Adelsnamen können privat wie beruflich vorteilhaft sein. Manche lassen sich über Internet- und Zeitungsannoncen mit Adoption oder Heirat ergattern. Dabei fließen nach Angaben von Experten – insgeheim – fünf- und sechsstellige Summen, die sich in Provisionen für Vermittler und Zahlungen an adoptierende Adelige aufteilen.

„Mir sind rund 60 adoptierte Fürsten von Sayn-Wittgenstein bekannt“, erklärt Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn im Schloss Sayn in Bendorf bei Koblenz. Darunter seien ganz normale Leute, aber auch einige dubiose Gestalten. Zusammen mit deren weiteren Adoptionen und Kindern seien es immer mehr von Sayn-Wittgensteins geworden.

Natürlich seien nicht alle adoptierten Sayn-Wittgensteins dubios. „Manche amüsieren mich auch nur – zum Beispiel Karl Heinz von Sayn-Wittgenstein auf Mallorca. Das ist die Liga der cleveren Selbstdarsteller wie Frédéric Prinz von Anhalt“, sagt Harvard-Absolvent Alexander zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, Ehrenpräsident der Deutschen Burgenvereinigung. Auch der im Hunsrück-Dorf Wallhausen aufgewachsene und als achter Ehemann mit der 2016 verstorbenen Hollywood-Diva Zsa Zsa Gabor verheiratete Frédéric von Anhalt ist einst via Adoption zu seinem klingenden Namen gekommen.

„Hochgerechnet gibt es 80000 Adelige in Deutschland. Das ist ein Promille der Bevölkerung“, sagt Gottfried Graf Finckenstein, Archivdirektor im Deutschen Adelsarchiv in Marburg. Erwachsenenadoptionen im Adel habe es in der Bundesrepublik wohl sicher schon in weit mehr als 100 Fällen gegeben.

Manche adelige Familien seien gar nicht betroffen – und bei anderen wiederum vervielfache sich die Zahl der Adoptionen. „Sicher haben auch Fürstenhäuser eher damit zu tun als Freiherren – je klingender der Name, desto mehr Interessenten für Adoptionen“, erläutert Graf Finckenstein.

Familiengerichte akzeptieren keine Adoptionen gegen Geld. „Wenn ein Geldfluss vorher bekannt wird, ist die Adoption unzulässig. Wenn der Geldfluss erst nachher bekannt wird, ist die Adoption jedoch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ,nicht ohne weiteres‘ aufhebbar“, sagt der Archivdirektor.

Der wohl bekannteste Titelhändler ist der schillernde Consul Weyer, Graf von Yorck. Er ließ in Rio de Janeiro über seine Frau Christina ausrichten, er rede ungern über seine Kundschaft.

Ihr Mann sei auch nach etlichen Jahrzehnten noch ein erfolgreicher Titelhändler: „Das ist ja ein inflations- und rezessionsresistentes Geschäft.“ Weyers Credo lautet nach einer früheren Aussage: „Die Eitelkeiten der Reichen befriedigen.“ Los ging es bei ihm schon im Alter von 18 Jahren: Damals bekam er vom bolivianischen Präsidenten das erste Honorarkonsulat und verkaufte nach eigener Aussage den Titel für 20000 Dollar an einen Fabrikanten. Mit der gleichen Masche seien mehrere hundert weitere Konsulate gefolgt. Der als „schöner Konsul“ bekannte Mann stieg dann selbst als Bürgerlicher in den Adelsstand auf: Er ließ sich nach eigenen Worten 1996 von einer damals 78-jährigen Comtesse von Yorck adoptieren – „ein Mitglied des englischen Königshauses“.

Weyer soll unter anderem mit Titelhandel 300 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Er hatte übrigens einst auch die Adoption Frédéric von Anhalt eingefädelt. (dpa)

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