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Prozess in Hanau
17.05.2017

Flüchtling verstümmelt: Kannibalismus-Verdacht erhärtet sich

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Ulrich Will im Landgericht von Hanau.
Foto: Jörn Perske (dpa)

Im Prozess um eine brutale Gesichtsverstümmelung in Hessen ist der Verdacht auf Kannibalismus aufgekommen.

Am zweiten Verhandlungstag berichtete ein Polizist als Zeuge am Landgericht Hanau von einer Vernehmung mit dem Geschädigten.

Dabei habe ihm der schwer misshandelte, junge Mann berichtet, dass der Angreifer ihm während der Attacke gesagt habe, dass er sein Fleisch essen werde.

Angeklagt wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung ist ein heute 20-Jähriger. Der mutmaßliche Täter soll dem damals 18-Jährigen im Oktober 2016 in dessen Wohnung mit zwei Messern in den Hals gestochen haben. Dann biss er ihm laut Staatsanwaltschaft beide Ohrmuscheln ab, schnitt ihm mit einem Messer beide Augenlider ab und stach mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel. Der Geschädigte ist seitdem blind und von den Wunden für sein Leben gezeichnet. Der Angeklagte machte bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen.

Bereits zum Prozessauftakt hatte ein anderer Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage gesagt, dass ihm beim Anblick des Misshandelten am Tatort gleich "Gedanken an Kannibalismus und rituelle Handlungsweisen" gekommen sein.

Die beiden jungen Männer, die vor ein paar Jahren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren und sich in einer Jugendhilfeeinrichtung kennenlernten, waren befreundet. Das Opfer fehlte nach dem Verhandlungsauftakt am Montag auch bei der Fortsetzung am Dienstag.

Prozess-Vorschau des Landgerichts

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