Frau verbrennt sich an heißem Teller - wegen Carla Bruni
Eine Patientin hat eine Pariser Klinik verklagt, weil die Hebamme einen heißen Teller auf ihre Beine gestellt hat. Auch hat sie kein eigenes Zimmer bekommen - schuld war Carla Bruni.
Eine Patientin musste in einem Pariser Krankenhaus einiges einstecken, weil Frankreichs damalige First Lady Carla Bruni zur selben Zeit in der Klinik ihr Kind zur Welt brachte. Die Patientin hat offenbar kein eigenes Zimmer bekommen - und verbrannte sich zudem an einem Teller mit Essen, das sie auf den Knien serviert bekam. Der Frau wurden nun fast 7500 Euro Schmerzensgeld von einem Gericht zugesprochen, wie aus einem Urteil vom 8. Dezember hervorgeht, das die Nachrichtenagentur AFP am Freitag einsehen konnte. Zudem wurde die Klinik dazu verurteilt, der Patientin 1500 Euro Gerichtskosten zu erstatten.
Die Patientin hat nach der Geburt kein eigenes Zimmer erhalten
Die Geburt des Babys der Frau war am 21. Oktober 2011, die Tochter von Carla Bruni und Frankreichs damaligem Präsidenten Nicolas Sarkozy war zwei Tage zuvor in der Klinik La Muette im noblen 16. Arrondissement von Paris zur Welt gekommen. In dem Urteil hieß es nun, die Klägerin habe geltend gemacht, dass sie wegen der Anwesenheit der damaligen First Lady in der Klinik kein Zimmer direkt nach der Geburt ihres Kindes erhalten habe.
"In diesem Zusammenhang wurde ihr das Essen im Kreißsaal serviert und weil es keinen Tisch gab, stellte eine Hebamme den Essensteller direkt auf ihr ab, während die Oberschenkel noch betäubt waren." Die Frau habe dadurch Verbrennungen zweiten Grades am rechten Oberschenkel erlitten.
Klinik räumt "organisatorische Fehler" ein
Die Klinik bestreitet, dass die Vorgänge etwas mit der Anwesenheit von Carla Bruni zu tun hatten. Ungeachtet dessen habe es aber einen "organisatorischen Fehler" der Klinik gegeben, stellte das Gericht fest. Zudem seien die Verbrennungen der Frau danach nicht rechtzeitig behandelt worden. Erst 24 Stunden später habe sich ein Arzt um die junge Mutter gekümmert. Die Klinik legt keine Beschwerde gegen das Urteil ein. afp
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