Freiheitsberaubung: Lehrer will gegen Urteil angehen
In Neuss hatte ein Musiklehrer Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert. Deshalb ist er wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden. Der Pädagoge will nun in Berufung gehen.
Ein wegen Freiheitsberaubung in Nordrhein-Westfalen verurteilter Musiklehrer wird das Urteil angreifen. Sein Anwalt Andreas Vorster aus Duisburg kündigte am Montag an, dass sein Mandant die Verurteilung nicht akzeptieren und in die Berufung gehen werde. Damit landet der Fall demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Freiheitsberaubung: Lehrer soll Schüler in Klasse festgehalten haben
Der 50-jährige Pädagoge soll mehrere Schüler im Klassenraum in einer Realschule in Kaarst festgehalten haben. Das Amtsgericht Neuss hatte ihn deshalb in der vergangenen Woche wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, es aber bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt belassen. Der 50-Jährige müsse eine Fortbildung zum Umgang mit undisziplinierten Schülern absolvieren, andernfalls 1000 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Lehrer hatte einer lauten sechsten Klasse eine schriftliche Arbeit aufgebrummt. Zum Ende einer Schulstunde hatte der Pädagoge sich laut Zeugenaussagen mit seinem Stuhl quer vor die Klassentür gesetzt. Wer raus wollte, musste den abgeschriebenen Text vorzeigen. Dabei soll der Lehrer auch einen Vordrängler zurückgeschoben haben. Einer der Schüler hatte per Handy die Polizei gerufen.
Ist Festhalten in der Klasse Freiheitsberaubung? Kritik am Urteil
Das Urteil hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Lehrergewerkschaft GEW hatte es als bedenklich bezeichnet. "Das passiert vermutlich jeden Tag in irgendeiner Schule in NRW. Es sollte möglich sein, dass Schüler auch mal fünf Minuten länger in einer Klasse bleiben", sagte Dorothea Schäfer, NRW-Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW.
"Das Ende des Unterrichts bestimmt der Lehrer - sonst niemand", sagt auch Udo Beckmann vom Lehrerverband VBE, zeigt aber Verständnis für das Urteil: "In der Regel hat der Lehrer den Schüler nicht anzufassen. Damit geht er einen Schritt zu weit." Schüler dürften nicht körperlich am Verlassen des Klassenraums gehindert werden. dpa
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