Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Klage vom NDR: GEZ kritisiert - Blogger abgemahnt

Klage vom NDR
05.01.2010

GEZ kritisiert - Blogger abgemahnt

Blog gez-abschaffen: Unter juristischem Druck selbst abgeschafft.

Abmahnung vom NDR-Anwalt: Weil er in seinem Blog die GEZ kritisiert und dabei Namen nennt, drohen einem Mann 50.000 Euro Strafe. Jetzt gibt er auf. Vorerst. Von Christian Paul

Abmahnung vom NDR-Anwalt: Weil er in seinem Blog die GEZ kritisiert unddabei Namen nennt, drohen einem Mann 50.000 Euro Strafe. Jetzt gibt erauf. Vorerst.

Bernd Höcker hat einen Feind: die GEZ. Der Autor und Betreiber des Blogs gez-abschaffen.de veröffentlicht dort seit 2007 Beiträge, in denen er sich über die Kosten für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland beschwert. Unter anderem gibt er Tipps, wie man sich gegen die Rundfunkgebühr von derzeit jährlich 215,76 Euro wehrt.

Jetzt hat Höcker seinen Kampf (vorerst) verloren. Unter einem Link auf seiner Startseite berichtet der Blogger von einer - erfolgreichen - Abmahnung eines NDR-Anwalts. Der habe ihn, so Höcker, an seiner "empfindlichsten Stelle" getroffen. Der Anwalt hatte seinen Namen in dem Blog entdeckt und fühlte sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Höcker hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben.

"Der Grund war die Namensnennung sowie ein von mir am 12. Juni 2008 verfasstes Schreiben, über das ich nun nichts mehr verlauten darf", sagte Höcker Golem.de . Er vermutet hinter der Abmahnung den NDR, dem er ein Dorn im Auge sei: "Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters [...]", heißt es in Höckers Erklärung zu der Abmahnung.

Womöglich muss Höcker bald auch darauf verzichten, den Namen des NDR-Anwalts zu nennen, der Anonymisierung fordert. Am 15. Januar soll die Verkündigung des Urteils erfolgen.

Aufgeben will er aber nicht. Zumindest nicht ganz. Zwar will er den Blog sicherheitshalber ganz schließen. Aber nur, um eine neue Taktik in seinem Kampf gegen die GEZ auszuarbeiten. Seine nächste Aktion heißt "Käse für den NDR". Höcker ruft dazu auf, Käsescheiben per Briefumschlag an die Sendeanstalt zu schicken. (cpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.