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  3. Augsburg: Augsburger Juristin klagt erfolgreich gegen Kopftuch-Verbot

Augsburg
30.06.2016

Augsburger Juristin klagt erfolgreich gegen Kopftuch-Verbot

Aqilah S. klagte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen eine Kopftuch-Verbot während des Referendariats.
2 Bilder
Aqilah S. klagte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen eine Kopftuch-Verbot während des Referendariats.
Foto: Jörg Heinzle

Aqilah S. aus Augsburg ist Juristin und gläubige Muslimin. Wegen ihrer Kopfbedeckung erhält sie im Referendariat keine Ausbildung wie andere. Sie klagt. Nun hat Bayern ein Problem.

Sie trägt das Kopftuch aus Überzeugung. Aqilah S., 25, ist Muslimin. Sie hat eine deutsche Mutter und einen Vater, der aus Pakistan stammt. Das Tuch sei für sie „religiöse Pflicht“. Es abzunehmen, sagt sie, komme für sie nicht in Frage – auch nicht im Gerichtssaal. Mit dieser Haltung eckt die junge Juristin in Bayern an. Als sie ihr Referendariat bei der Justiz beginnen will, wird sie mit der Anweisung konfrontiert, dass sie mit Kopftuch weder auf der Richterbank sitzen noch als Vertreterin der Staatsanwaltschaft tätig werden darf. Es bleibt nur der Platz unter den Zuschauern.

Die Augsburgerin Aqilah S. ist damit nicht einverstanden. Diskriminierung habe sie bis dahin wegen des Kopftuchs nicht erlebt, sagt sie. Und dann das. Der Juristin ist es wichtig, zu erklären, dass sie nicht sofort auf Konfrontation ging. Sie habe mehrere Gespräche gesucht. Mit der Richterin am Oberlandesgericht München, welche ihr die Auflage erteilt hatte. Mit dem Präsidenten des Augsburger Amtsgerichts, wo sie die Ausbildung absolvierte. Doch sie kommt nicht weiter und entschließt sich deshalb, gegen die Kopftuch-Anweisung zu klagen. Sie rückt damit ins Rampenlicht einer Debatte, die mit Abständen immer wieder aufflammt. Darf eine Staatsbedienstete ein Kopftuch tragen? Ist das mit der Neutralitätspflicht des Staates zu vereinbaren?

Das Medieninteresse ist entsprechend groß, als am Donnerstagmorgen vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg über ihre Klage verhandelt wird. Kameras sind auf sie gerichtet, als sie im Gerichtssaal erscheint. Sie trägt dunkle Kleidung, trägt ein blaues Kopftuch. Aqila S. lächelt zurückhaltend. Der Wirbel scheint ihr nicht besonders angenehm zu sein. Sie argumentiert sachlich, ganz im Stil einer Juristin. Es geht ihr um die Gleichberechtigung, sagt sie. Darum, dass sie die selbe Ausbildung absolvieren könne, wie jeder andere Jurist auch.

Denn sie durfte nicht wie eine Staatsanwältin plädieren. Sie durfte keine Zeugen befragen. Sie musste passiv bleiben, fühlte sich „ausgebremst“. Ihre Ausbildungsphase bei der Augsburger Justiz ist zwar bereits seit über einem Jahr wieder beendet. Dennoch hält sie an der Klage fest. Sie will eine grundsätzliche Entscheidung. Es geht ihr ums Prinzip. Dass sie darauf einen Anspruch hat, sehen auch die Augsburger Richter so, die sich mit dem Fall befassen. Und sie urteilen in ihrem Sinn. Die Einschränkungen wegen des Kopftuchs waren nicht zulässig, entscheidet die zwei Kammer des Verwaltungsgerichts.

Verwaltungsgericht: Für ein Kopftuch-Verbot fehlt die „Rechtsgrundlage“

Für ein Kopftuch-Verbot fehlt nach Ansicht der Richter die „Rechtsgrundlage“. Es hatte dazu nur eine Dienstanweisung des bayerischen Justizministeriums gegeben. Ein Eingriff in ein Grundrecht wie das der Religionsfreiheit sei aber nur durch ein von einem Parlament verabschiedeten Gesetz möglich.

Aqilah S. ist froh über das Urteil. Sie sei eine Verfechterin des Rechtsstaats und des Rechtssystems in Deutschland, sagt sie. Deshalb habe es sie so „verletzt“, dass man ihre die Tätigkeiten am Amtsgericht willkürlich verwehrt habe. Mit dem Urteil – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist – hat die junge Juristin womöglich Rechtsgeschichte geschrieben. Denn nun schwebt die Frage im Raum: Was ist, wenn eine Frau auch als Richterin Kopftuch tragen will? Es gibt bislang kein Gesetz, dass das eindeutig verbietet. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) macht den Fall umgehend zu Chefsache. Er erklärt, man werde gegen das Urteil vorgehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss dann entscheiden. Gut möglich, dass es in absehbarer Zeit auch ein neues Gesetz geben wird, dass ein Kopftuchverbot für Juristen im Staatsdienst regelt.

Aqilah S. wird ihre Ausbildung jetzt beim Auswärtigen Amt in Berlin und dann in einer Anwaltskanzlei fortsetzen. Das sind die letzten beiden Stationen. Danach will sie erst einmal wissenschaftlich arbeiten. Die Frage, ob sie Richterin werden will, lässt sie offen. Sie ist eine gute Juristin. Der Staatsdienst wäre da natürlich eine Option. Sie sagt dazu: „Ein Urteil ergeht im Namen des Volkes – und ein Teil des Volkes sind eben auch wir Muslime.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.07.2016

Es fördert die Akzeptanz des Islam sicher nicht, wenn solche Show-Klagen eingereicht werden. Wir sind in Mitteleuropa, nicht im nahen oder mittleren Osten. Es sollte egal sein, ob man diesen Kleidungsstil irgendwie religiös begründen kann oder auch nicht. Ich würde doch auch keinen Kiffer der Rastafari-Religion akzeptieren, wenn dieser während der Zeugenvernehmung auf dem Rauchen eines Joints besteht.

Neben mir werden auch viele andere eine solche Klage als Angriff auf unsere aufgeklärte Gesellschaft und unseren säkularen Staat verstehen und sich umso mehr gegen den als kulturelle Bedrohung empfundenen Islam wenden.

Ich hoffe der Freistaat Bayern schafft eine gesetzliche Grundlage für das Verbot einer solchen abgrenzenden Außendarstellung.

01.07.2016

"abgrenzenden Außendarstellung" finde ich einen sehr guten Begriff. Es geht tatsächlich nicht nur um die Religion (obwohl diese sicherlich oft den stärksten Einfluß auf Menschen ausübt), sondern darum wie sich ein Vetreter Deutschlands nach außen darstellt.

Genau deshalb werden bei der Polizei auch keine sichtbaren Tattoos geduldet. Genau deshalb sind bei der Armee die Haare kurz. Es gibt dafür viele Beispiele.
Ob man ein Kopftuch akzeptieren muss kann man dabei sicher diskutieren, ich persönlich würde aber z.B. eine Richterin mit Kopftuch nicht als geeignete Vertreterin des deutschen Staates sehen.

01.07.2016

Egal woher die Person kommt und egal welcher Religion sie angehört:

Symbole einer Religion, die aus strenger Gläubigkeit zu dieser Religion getragen werden und das auch nach außen darstellen sollen, haben in öffentlichen Räumen eines modernen Deutschlands generell nichts verloren. Ich finde das Urteil daher nicht korrekt.

In diesem speziellen Fall könnte man sogar noch einen Schritt weiter gehen und sich die Frage stellen, ob eine strenge Gläubigkeit an den Islam mit dem deutschen Grundgesetzt überhaupt vereinbar ist.
Ein strenggläubiger Christ, der sich vielleicht sogar noch auf das alte Testament beruft, wäre z.B. als Richter sicherlich an der falschen Stelle. für strenggläugibe Muslime gilt daher das gleiche.

01.07.2016

Warum hat Atatürk, der Begründer, der modernen Republik Türkei das Kopftuch im Staatsdienst verboten? Muss ja wohl triftige Gründe gehabt haben?

Dass heute ein größenwahnsinniger Präsident dort wieder jahrhunderte zurück drehen will - kann ja wohl nicht der Maßstab für Deutschland sein?

Der erste Schritt bei uns, muss endlich die vollständige Säkularisierung sein. Religion muss auf die private Sphäre verbannt werden und raus aus der Politik.

Die Macht - auch der heute dominierenden christlichen Religionen - muss minimiert werden - nur so können wir auch den Anstrengungen der anderen, nun agressiv drängenden Religionen, eine Absage erteilen. Nur so werden wir auch die Religionsfreiheit erhalten können.

01.07.2016

Wem das Urteil nicht gefällt, soll sich bei seinem Landtagsabgeordneten für ein Neutralitätsgesetz nach Berliner Vorbild einsetzen. Das ist trotz einiger weicher Stellen bislang das stabilste was es gibt. Es muss dann aber klar sein, das jedes religiöse Outfit im Staatsdienst untersagt ist.

01.07.2016

Damit wollen Sie, dass z.B. im Gymnasium St. Stefan keine Ordensangehörigen mehr in der Kutte Unterricht erteilen dürfen! Ich hatte da nie was dagegen, wenn Pater Direktor in Kutte war. Immer gleich alles wegwerfen. Vor Gericht gibt es eine Kleiderordnung, die schreibt Talar und Barett vor. Als Richterin müßte sie sich daran halten, aber nicht als sonstige Beteiligte.

30.06.2016

Mit unseren Steuergeldern Jura studieren und dann erst einmal eine Klage gegen den deutschen Staat führen! Da fehlen einem die Worte....aber wir sind so tolerant, dass auch noch die Gerichte die deutsche Naivität untermauern!!

30.06.2016

Was ich nicht verstehe ist, dass Moslems / Muslimas die Symbole Ihrer ( rückständigen ) Religion zeigen dürfen. Ich habe noch keinen Richter / Richterin gesehen, die mit einem Kreuz überm Talar Recht sprechen. Warum sollen wir die schleichende Islamisierung dulden? Ist jemand, der auf die Zeichen seiner Religion besteht, wirklich neutral?

30.06.2016

Sorry, aber ich finde das muslimische Kopftuch echt potthässlich und bekloppt. Wenn jetzt in der Bibel steht, vor 2000 Jahren sollten sich die christlichen Frauen fortan mit Kutte kleiden, müsste ich sagen, wir sind jetzt im Jahr 2016 und ewig kann ja eine Kleiderordnung nicht gelten.

Diejenigen die die 2000 Jahre alte Bibel wörtlich nehmen, sitzen nun im Gefängnis. Da steht sinngemäß, du sollst Kinder hauen und nun sitzt da wohl eine Lehrerin der Zwölf Stämme hinter Gitter. Die hat wohl erfolglos um ihr Recht auf freie Religionsausübung plädiert. Tja das ist freilich Pech. Kinder hauen - böse in Deutschland. Frauenunterdrückung - ok in Deutschland.

Früher haben sich die Frauen in der Landwirtschaft bei der Arbeit Kopftücher aufgesetzt, heute ist das aber auch out. Als ich kürzlich eine ältere Nachbarin mit Kopftuch sah, meinte ich auch: „Die sieht aus wie ein altes Weib mit dem Kopftuch. Das trägt doch heute niemand mehr.“ Da wurde ich belehrt, dass sie ja auch eine alte Frau ist und da dämmerte es mir, dass ich ja auch schon ziemlich alt bin.

Nun gut, als ich heute in den Garten ging und mich schätzungsweise 736 Stück Moskitos gleichzeitig verfolgten, dachte ich mir so eine Burka wär doch gar nicht so schlecht …

30.06.2016

Was ich nicht verstehe ist, dass jeder der von außen in unser Land kommt Respekt in seiner Religion, Kultur einfordert. Wissen diese Menschen wirklich nicht, in welche Ländern sie gehen oder wo sich befinden.

Die junge Muslimin fühlt sich diskriminiert und stigamtisiert, ist sie es wegen ihrer Person oder ihren Glauben, der das Kopftuch erfordert. Aber nicht erzwungen, es liegt an der freiwilligkeit der muslimischen Frauen ob sie es tragen wollen oder nicht?. Es ist zwar ein Zeichen ihres Glaubensbekenntnis aber keine Sache die den Frauen vorgeschrieben wird?.

Ist das so richtig oder liege ich falsch? wenn es ein fester Bestandteil des muslimischen Glaubens wäre und es einheitlich wäre, würde ich sagen O.K..

Der Koran aber schreibt in keinem Korantext explizit eine Kopfverschleierung vor.

Folgedessen ist dieses Urteil so nicht in Ordnung.

30.06.2016

"jeder der von außen in unser Land kommt Respekt in seiner Religion, Kultur einfordert".

Die Klägerin ist in Deutschland geboren und da die Mutter Deutsche ist auch deutsche Staatsangehörige. Wieso also von außen? Eine Deutsche fordert in Deutschland ihre Rechte. Das Urteil ist absolut in Ordnung.

30.06.2016

Solle ich mal aufs Gericht müßen, komme ich mit Hut, bin gespannt was der Richter dann sagt?

30.06.2016

So langsam kotzt es mich an, mit welcher Begeisterung sich Deutschland unterordnet.

Kruzifixe in Gerichtssälen und Schulen verbannen dafür exotische Religionssymbolik zulassen.

30.06.2016

Als Nächstes kommt dann die Burka. Deutschland wird dunkel............

30.06.2016

Tja - nun kann man wieder auf engstirnige Kommentare warten.[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Krank/smilie_krank_002.gif[/img][/url] Ich freue mich schon drauf.

30.06.2016

Auch wenn Sie über diese Entscheidung jubeln, mir gefällt diese Entscheidung nicht.

Ich hoffe, dass Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt werden..

Demnächst werden wir dann mit hilfe der Grünen unser bayerisches Wappen abhängen und unseren Bundesadler zum Pleitegeier auf rotem Tuch umwandeln.

30.06.2016

Das Kopftuch ist ein bewusstes Zeichen der Abgrenzung gegen die Kultur des Landes, in dem die Referendarin ggf. sogar der Zugang zum Staatsdienst beansprucht.
Ich verstehe unsere Gerichte nicht. Um es mit dem (ungeliebten) Sarazzin zu sagen: Schafft sich der Staat etwa selbst ab?

30.06.2016

Lustig. Und ich dachte, dieses ganze künstliche Staaten-Gehabe wäre das eigentliche Abgrenzen (sagt ja schon das Wort Landesgrenze)... Wer grenzt sich denn da von wem ab? Und wenn dann noch einer daher kommt und diese willkürlichen Grenzen als Maßstab für Kultur heranzieht, wirds richtig witzig. Die Grenzen sind strikt in den Köpfen. Erst danach tauchen sie in Landkarten und in Interpretationen von Verhalten auf. Das einzige, was sich abschafft, ist diese gekünstelte »die anderen«.

30.06.2016

Ob Sie das lustig finden oder nicht, ändert letztlich nichts daran, dass ich ein so bewusst gefordertes und eingesetztes Kopftuch in unserer aufgeklärten westlichen Gesellschaft als bewusstes Zeichen der Intoleranz empfinde. Es geht hierbei wohl kaum um Religionsfreiheit, sondern um Durchsetzung eines Abgrenzungsanspruchs.

02.07.2016

Ich gehe sogar weiter:

Das Kopftuch und die Verschleierung ist ein jederzeit und von weitem sichtbarer ausgestreckter Mittelfinger in Richtung unserer Gesellschaft und Lebensweise.