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  3. Magdala: Gericht lehnt Auflagen ab - Neonazi-Konzert in Thüringen darf stattfinden

Magdala
05.10.2018

Gericht lehnt Auflagen ab - Neonazi-Konzert in Thüringen darf stattfinden

Polizeibeamte stehen vor dem Gelände des Rechtsrock-Festivals «Tage der nationalen Bewegung».
Foto: Frm, dpa

Ein Rechtsrock-Konzert in Magdala (Thüringen) darf an diesem Wochenende nahezu wie geplant stattfinden. Ein Gericht lehnte fast alle von den Behörden genannten Auflagen ab.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seinem Beschluss eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar. Die Richter begründeten ihre Ablehnung der Auflagen vor allem damit, dass in der Kürze der Zeit keine genaue Prüfung der konkreten Gefahren mehr möglich sei. Hierfür machte das Gericht vor allem das kurzfristige Handeln der Behörden verantwortlich. Insgesamt mahnte der Senat die Versammlungsbehörde an, das wiederholt vom Bundesverfassungsgericht geforderte Verhalten zugunsten der Versammlungsfreiheit zu beachten.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht mehr angefochten werden.

Das Rechtsrock-Konzert an diesem Freitag und Samstag in Magdala soll der rechten Szene als Ersatz für ein Neonazi-Konzert im thüringischen Mattstedt dienen. Es war wegen unklarer Eigentumsverhältnisse des Veranstaltungsgeländes von den Behörden verhindert worden. 

Im Fall von Magdala waren die Veranstalter nun gegen etwa ein Dutzend Auflagen der Versammlungsbehörde vorgegangen. Das Verwaltungsgericht billigte lediglich die zeitliche Begrenzung des Konzerts an beiden Tagen auf 22.30 Uhr. Das sei im Interesse der Anwohner geboten.

Wegen des Rechtsrockkonzerts hat die Polizei am Freitag rund um Magdala Kontrollstellen eingerichtet. Zudem traten Straßensperrungen rund um den Ort in Kraft, wie ein Sprecher der Landespolizeidirektion in Erfurt dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Im August hatten der Bund als Teileigentümer und die Gemeinde wegen unklarer Eigentumsverhältnisse die Nutzung des dafür vorgesehenen Geländes untersagt. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte Einsprüche der Veranstalter gegen das Verbot zurückgewiesen. Im Fall Magdala stand ein Verbot des als politische Versammlung angekündigten Konzerts nicht im Raum.

Gegen das Konzert am Wochenende formiert sich auch dieses Mal Widerstand. So waren in Magdala am Freitag und Samstag neben Gottesdiensten und Konzerten auch eine "Straße der Demokratie" sowie Demonstrationen geplant. (dpa, epd)

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