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Landgericht Düsseldorf
26.11.2015

Wegen Orgasmus-Slogan: Gericht verbietet Werbung für Kondome

Kondome: Werbung muss eindeutig und unmissverständlich sein.
Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

Landgericht Düsseldorf zieht Werbung für Kondome aus dem Verkehr. Der vermeintlich irreführende Satz lautet: "7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen".

Das Düsseldorfer Landgericht hat eine umstrittene Werbung für Kondome aus dem Verkehr gezogen. Die Werbung mit dem Satz "1 Tüte " 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" sei irreführend, urteilte am Donnerstag eine Wettbewerbskammer des Gerichts. Denn dadurch könne der Verbraucher darüber getäuscht werden, dass ein Kondom tatsächlich nur einmal verwendet werden dürfe. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht eine bereits im August erlassene einstweilige Verfügung gegen den Kondom-Vertreiber Einhorn (Az. 14c O 124/15.  

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf möglich. Der umstrittene Satz stammt von der Rückseite der Kondomverpackung, in der unter dem Titel "Mehrwerte" teils lustig gemeinte Angaben zu dem Produkt aufgelistet sind - etwa zum "Kalorienverbrauch bei 30 min. aktivem Sex". In einer Fußnote taucht zudem der Hinweis auf: "Kann Spuren von Feenstaub enthalten".  

Gericht: Missinterpretation der Werbung nicht ausgeschlossen

Dennoch befand das Landgericht, dass die Gefahr einer Fehlinterpretation der Aussage über die "bis zu 21 Orgasmen" nicht dadurch ausgeschlossen sei, dass der Verbraucher deren "humorvollen Charakter" erkenne. Denn auf der Rückseite der Verpackung werde auch darauf hingewiesen, dass 50 Prozent des Gewinns an gemeinnützige Projekte abgeführt würden. Wegen dieser Kombination von "einerseits ernst zu nehmenden und andererseits eher lustigen Angaben" werde dem Verbraucher nicht auf Anhieb klar, dass lediglich humorvoll das "sensible Thema der multiplen Orgasmen" angesprochen werde.

Das Gericht erinnerte zugleich daran, dass Kondome Medizinprodukte sind und nur einmal verwendet werden dürfen. Dies sei zwar womöglich einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher aller Altersklassen bekannt. Gerade bei Jugendlichen sei "der Aufklärungsbedarf zur richtigen Anwendung von Kondomen aber anhaltend hoch und bei mehrdeutigen Angaben die Gefahr der Irreführung gegeben". AZ/AFP

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