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Brüssel
23.06.2017

Prinzessinnen verurteilt: "Es war moderne Sklaverei"

Eines der Opfer im Prozess gegen acht arabische Prinzessinnen kommt im Mai in Brüssel in den Gerichtssaal. Die acht sind zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.
Foto: Dirk Waem/BELGA (dpa)

Richter in Brüssel haben acht Prinzessinnen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten verurteilt. Es geht um Menschenhandel und die Behandlung von Angestellten.

Das Urteil ist 95 Seiten lang. Die Vorsitzende Richterin braucht über eine Stunde, um es vorzulesen. Mehrmals greift sie zum Wasserglas. Das Schriftstück enthält viele Details über die erniedrigenden Bedingungen, unter denen die Angestellten einer Scheich-Witwe und sieben ihrer Töchter in einem Brüsseler Hotel arbeiten mussten. Es ist eine Geschichte über Sklaverei, wie sie heute noch existiert, auch mitten in Europa.

Gerade mal zehn Gehminuten liegen zwischen dem Gericht im prunkvollen Brüsseler Justizpalast, wo das Urteil am Freitagmorgen verkündet wird, und dem mittlerweile neugeführten Luxushotel, wo die Prinzessinnen 2007 und 2008 mit ihrer Entourage residierten. Den gesamten vierten Stock hatte die Familie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten für sich gemietet. 

Ständig einsatzbereit, jedem noch so kleinen und großen Wunsch der acht Prinzessinnen erfüllen, arbeiten Tag und Nacht, ohne Aussicht auf Erholung und faktisch eingesperrt: Die so sahen laut Urteil die Arbeitsbedingungen aus, unter denen die mehr als 20 Bediensteten unterschiedlicher Herkunft für die Hoheiten schuften mussten. 

Zuvor hatte die Familie die Frauen unter falschen Versprechungen für ihre Dienste angeworben, einigen wurden die Pässe abgenommen. Bekannt wurden die Zustände, weil Bedienstete flüchteten und die Behörden informierten. 

15 Monate auf Bewährung, 165.000 Euro Geldstrafe

Jetzt wurden die Prinzessinnen wegen Menschenhandels und erniedrigender Behandlung ihrer Angestellten zu jeweils 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem soll jede eine Geldstrafe in Höhe von 165.000 Euro zahlen. Davon ist laut Richterspruch jeweils nur die Hälfte sofort fällig. 

Die Auszahlung des Restbetrags ist nur dann fällig, wenn sich die Prinzessinnen nach belgischem Recht etwas zu Schulden kommen lassen. Die Familie hat aber längst das Land verlassen. Vertreten werden sie vor Gericht, wie ihre Opfer auch, von Anwälten.  

Die Ankläger hatten jeweils 18 Monate und insgesamt fast 1,9 Millionen Euro gefordert. Das Urteil fiel laut Richtern milder aus, weil seit den Taten immerhin neun Jahre vergangen sind. Dem Start des Prozesses im Mai dieses Jahres war ein jahrelanges juristisches Hin und Her vorausgegangen.

Verstöße gegen das Sozial- und Arbeitsrecht sahen die belgischen Richter zudem als nicht erwiesen an: Nicht die Prinzessinnen, sondern ein Privatunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten war Arbeitgeber der Angestellten. Dass die Inhaber der Firma Mitglieder der Scheich-Familie sind, wie die Anklage schon zu Beginn der Verhandlungen darlegte, fiel für die Richter nicht ins Gewicht. 

Einige Opfer erhalten Geld für den erlittenen "moralischen Schaden", nicht für den erlittenen materiellen Schaden. Die Beträge variieren, mal sind es 5000, mal 1800 Euro. Ein Anwalt hatte deutlich mehr gefordert. Berufung ist möglich.

Bei Menschenhandel wird selten Anzeige erstattet

"Die Prinzessinnen waren effektiv die Arbeitgeber unserer Mandantinnen", kritisiert Nebenklägervertreter Jean-Pierre Jacques nach dem Urteil. Gleichzeitig seien er und seine Kollegen zufrieden, weil das Gericht deutlich festgestellt habe, "dass es sich um eine moderne Form von Sklaverei handelt".

Diese ist, wie der Prinzessinnen-Fall zeigt, noch immer ein Problem. Zwar ist Sklaverei international verboten, sie existiert faktisch dennoch. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) werden weltweit fast 21 Millionen Menschen zur Arbeit in Fabriken, auf Feldern, in Privathaushalten oder auf Baustellen gezwungen. 

Auch in Europa gebe es eine hohe Dunkelziffer, heißt es bei der gemeinnützigen Organisation International Justice Mission (IJM). Zwar geht die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels in Deutschland seit Jahren zurück. Es werde allerdings kaum Anzeige erstattet, so die Organisation. 

Viele Fälle des weiter gefassten Sklaverei-Begriffs, der auch Formen von Prostitution umfasst, hätten zudem eine internationale Dimension, erklärt der IJM-Vorstandsvorsitzende Dietmar Roller: etwa über Urlauber, die beim Asien-Aufenthalt Kinder missbrauchten, oder über Lieferketten, in denen Sklaverei zu finden ist. "Oder eben bei den arabischen Prinzessinnen, die ihre Haussklaven nach Europa mitbringen", sagt Roller. dpa

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