Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Österreich: Gericht verurteilt deutschen Studenten für Randale bei Akademikerball

Österreich
23.07.2014

Gericht verurteilt deutschen Studenten für Randale bei Akademikerball

Enttäuschung und Erleichterung nach dem Schuldspruch: Weil er schon sechs Monate in U-Haft saß, kam Josef S. am Dienstag frei. Die Verteidigung erwägt Berufung gegen das Urteil.
Foto: Georg Hochmuth (dpa)

Nach sechs Monaten in Untersuchungshaft ist ein Student aus Jena jetzt in Wien zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Am Urteil gibt es scharfe Kritik.

Das Straflandesgericht Wien verurteilte den Studenten wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung zu einem Jahr Haft. Acht Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft kam der Student nach der Verhandlung frei. 

Enttäuschung und Erleichterung über das Urteil

Im und vor dem Gerichtssaal hatten sich Dutzende von Unterstützern des Angeklagten aus Deutschland und Österreich eingefunden. Sie nahmen das Urteil, das sich auf die Aussage eines einzigen Polizisten stützt, mit Enttäuschung, aber auch mit Erleichterung auf. Der Schuldspruch sei bitter, die Freilassung ein kleiner Trost.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 23-jährige Josef S. zu den Rädelsführern der teils gewalttätigen Demonstration gegen den Akademikerball gehörte. Der Ball wird alljährlich von der rechten FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) veranstaltet und von zahlreichen Burschenschaftlern besucht. Er ist seit Jahren Zielscheibe vor allem von Demonstranten aus der linken Szene.

Die Bilanz der Demonstration: 20 Verletzte, 500.000 Euro Sachschaden

Bei den Ausschreitungen im Januar waren 20 Menschen verletzt worden und ein Sachschaden von rund 500 000 Euro entstanden. 6000 Menschen hatten protestiert. 2000 Polizisten waren im Einsatz, um die Veranstaltung zu schützen.

Der 23-jährige Deutsche war der Einzige, der seit sechs Monaten in Untersuchungshaft auf seinen Prozess warten musste. Sein Anwalt hatte von einem "Skandal" gesprochen, weil die Anklage in keinem Verhältnis zur mehrmonatigen U-Haft stehe. Der nicht vorbestrafte Student der Werkstoffwissenschaften hatte am Dienstag erneut seine Unschuld beteuert.

Trotz eines markanten Sweaters und einer reflektierenden Hose habe außer dem einen Beamten niemand seinen Mandanten bei einer strafbaren Handlung beobachtet, hatte sein Anwalt in seinem Plädoyer betont. Die Verteidigung hatte deshalb wegen erheblicher Zweifel an der Schuld des Angeklagten auf Freispruch plädiert.

Der Anwalt von Josef S. kann noch in Berufung gehen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung werde ihre bis zu drei Tagen währende Bedenkzeit nutzen, kündigte der Anwalt des 23-Jährigen an, und dann entscheiden, ob sie in Berufung gehe. "Für mich ist mein Sohn weiter unschuldig", sagte der Vater des Verurteilten. 

Das Gericht erklärte, der 23-Jährige habe Polizisten unter anderem mit Steinen beworfen, die Eingangstür einer Polizeiinspektion mit einer Eisenstange zertrümmert und mit derselben Stange gemeinsam mit anderen Tätern die Karosserie und die Windschutzscheibe eines Polizei-Fahrzeugs demoliert. Schließlich habe er eine Rauchbombe im Inneren des Wagens gezündet.

Scharfe Kritik von Politikern und Presse

Die Grünen in der Heimat des Angeklagten, Thüringen, äußerten sich am Dienstag "bestürzt". Sie seien sich mit den österreichischen Grünen einig, dass das Urteil revidiert werden müsse, erklärte die Landessprecherin Stephanie Erben. "Menschen, die rechtem Gedankengut entschieden entgegentreten, verdienen unsere Unterstützung" und dürften nicht kriminalisiert werden, so Erben.

Der Spiegel kritisiert das Urteil als "Schuldspruch aus Mangel an Beweisen". Auch in österreichischen Medien gibt es vielfach Kritik an dem Urteil. Die Zeitung Die Presse spricht in ihrer Mittwochsausgabe von "keiner Sternstunde des Rechtsstaats":

"Es bleibt ein Armutszeugnis für die Ermittlungsarbeit der Wiener Behörden, dass sechs Monate, nachdem ein randalierender Mob durch die Innenstadt gezogen ist, genau ein einziges Urteil gefallen ist - das genauso gut auf Freispruch lauten hätte können, wenn nur einem einzigen Beamten bei seiner Aussage die Stimme gezittert hätte." dpa, afp, AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.