Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Innsbruck: Gerichtsurteil: FPÖ-Kandidat Hofer darf nicht "Nazi" genannt werden

Innsbruck
18.07.2016

Gerichtsurteil: FPÖ-Kandidat Hofer darf nicht "Nazi" genannt werden

Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer darf nicht als "Nazi" bezeichnet werden.
Foto: Archivbild: Filip Singer/dpa

Der FPÖ-Kandidat Norbert Höfer hat gerichtlich erwirkt, dass er nicht als "Nazi" bezeichnet werden darf. Der SPÖ-Landeschef verwendete diese Bezeichnung bei Facebook.

Der österreichische Präsidentschaftskandidat der rechten FPÖ, Norbert Hofer, darf nach einem Gerichtsurteil nicht als "Nazi" bezeichnet werden. Das Landgericht Innsbruck gab in einem Zivilprozess einer Klage Hofers gegen den Tiroler SPÖ-Landeschef Ingo Mayr auf Unterlassung statt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag einen Bericht der Gratiszeitung "Heute".

SPÖ-Landeschef nannte Hofer auf Facebook "Nazi"

Mayr hatte sich auf Facebook über den 45 Jahre alten Rechtspopulisten geäußert. "Und Nazis unterstütze ich nicht", hatte Mayr in einer Reaktion auf einen Kommentar geschrieben. Mit dem Urteil kommen auf den Landeschef der Sozialdemokraten nun die Prozesskosten von 2500 Euro zu. Obendrein wird es zu einer von Hofer angestrengten Privatanklage wegen Beleidigung und übler Nachrede kommen, bei dem der FPÖ-Kandidat eine Entschädigung erstreiten will. Dieser Prozess ist für den 29. Juli geplant. 

Mayr akzeptiert das Urteil

Mayr sagte der österreichischen Nachrichtenagentur APA, das Urteil sei zu akzeptieren. Er sei mit seiner Äußerung über das Ziel hinausgeschossen. Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai knapp dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlegen. Nach der gerichtlichen Annullierung der Wahl kommt es am 2. Oktober zu einem neuen Urnengang. dpa

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.