Gerichtsurteil: FPÖ-Kandidat Hofer darf nicht "Nazi" genannt werden
Der FPÖ-Kandidat Norbert Höfer hat gerichtlich erwirkt, dass er nicht als "Nazi" bezeichnet werden darf. Der SPÖ-Landeschef verwendete diese Bezeichnung bei Facebook.
Der österreichische Präsidentschaftskandidat der rechten FPÖ, Norbert Hofer, darf nach einem Gerichtsurteil nicht als "Nazi" bezeichnet werden. Das Landgericht Innsbruck gab in einem Zivilprozess einer Klage Hofers gegen den Tiroler SPÖ-Landeschef Ingo Mayr auf Unterlassung statt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag einen Bericht der Gratiszeitung "Heute".
SPÖ-Landeschef nannte Hofer auf Facebook "Nazi"
Mayr hatte sich auf Facebook über den 45 Jahre alten Rechtspopulisten geäußert. "Und Nazis unterstütze ich nicht", hatte Mayr in einer Reaktion auf einen Kommentar geschrieben. Mit dem Urteil kommen auf den Landeschef der Sozialdemokraten nun die Prozesskosten von 2500 Euro zu. Obendrein wird es zu einer von Hofer angestrengten Privatanklage wegen Beleidigung und übler Nachrede kommen, bei dem der FPÖ-Kandidat eine Entschädigung erstreiten will. Dieser Prozess ist für den 29. Juli geplant.
Mayr akzeptiert das Urteil
Mayr sagte der österreichischen Nachrichtenagentur APA, das Urteil sei zu akzeptieren. Er sei mit seiner Äußerung über das Ziel hinausgeschossen. Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai knapp dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlegen. Nach der gerichtlichen Annullierung der Wahl kommt es am 2. Oktober zu einem neuen Urnengang. dpa
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