Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. JVA Leipzig: Gewaltexzess in der Zelle - Häftlinge wegen Vergewaltigung angeklagt

JVA Leipzig
12.10.2017

Gewaltexzess in der Zelle - Häftlinge wegen Vergewaltigung angeklagt

Die beiden Hauptangeklagten sind mittlerweile in anderen sächsischen Gefängnissen untergebracht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Brutale Schläge und sexuelle Gewalt - in der JVA Leipzig ist ein Häftling stundenlang misshandelt worden. Täter sollen zwei Zellengenossen gewesen sein und stehen nun vor Gericht.

Hinter Leipziger Gefängnismauern muss sich an diesem Winterabend eine wahre Gewaltorgie abgespielt haben. Zwei Gefangene der JVA sollen im Januar in einer Gemeinschaftszelle einen Mithäftling stundenlang gequält haben - brutal und erniedrigend. Von Donnerstag an müssen sich die beiden 26 Jahre alten Männer vor dem Leipziger Landgericht verantworten - wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Ein weiterer Ex-Insasse der Zelle im Alter von 36 Jahren ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. 

Prozess: Tatvorwürfe beinhalten verstörende Details

Am Abend des 14. Januar 2017 schlagen demnach die beiden Hauptangeklagten ihren Mithäftling in der gemeinsamen Zelle erst brutal zusammen, brechen ihm Nase, Jochbein und Brustbein. Anschließend zwingen sie ihn, nackt herumzukriechen und sich eine Toilettenbürste in den Anus zu stecken. Sie schneiden und stechen ihm in den Penis. Der Mitangeklagte ist dabei und unternimmt nichts, um dem Gequälten zu helfen.  

Vier Stunden dauert das Martyrium bereits, als die Beschuldigten sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entschließen, die Tat zu vertuschen. Sie wollen einen Suizid vortäuschen. Ihr Opfer zwingen sie, mit einer Schlinge um den Hals von einer Fensterbank zu springen. Der Verletzte verliert das Bewusstsein. 

Nach vier Stunden Martyrium rufen die Hauptangeklagten den Notruf

Bekommen die mutmaßlichen Täter daraufhin plötzlich Gewissensbisse? Oder wird ihnen jetzt erst bewusst, dass der Mann tatsächlich sterben könnte? Wie auch immer: Sie machen den Mann los und wählen den Notruf. Als Begründung für die Tat habe einer der Beschuldigten später angegeben, das Opfer habe einst seinen neun Jahre alten Stiefsohn geschlagen. 

Das Gericht wird wohl nicht nur zu klären haben, was die mutmaßlichen Gewalttäter zu ihren Taten trieb. Die 6. Strafkammer wird auch ergründen müssen, wie in einem Gefängnis über mehrere Stunden derartige Grausamkeiten unentdeckt bleiben konnten. 

Zuletzt war die JVA Leipzig im Oktober 2016 in die Schlagzeilen geraten, weil sich der Terrorverdächtige Dschaber al-Bakr dort in einem unbeobachteten Moment erhängt hatte.

JVA Leipzig: Außergewöhnlich viele Häftlinge in einer Zelle

Gewaltexzesse wie der jetzt vor Gericht zu verhandelnde seien im Justizvollzug sehr selten geworden, erklärt ein Sprecher. Das liege unter anderem daran, dass immer weniger Gefangene gemeinsam untergebracht würden. 

Dass in diesem Fall vier Häftlinge gemeinsam eine Zelle bewohnten, sei außergewöhnlich und der hohen Auslastung der JVA Leipzig geschuldet gewesen, sagte der Sprecher. Während der Nacht seien die Gefangenen grundsätzlich unbeobachtet - auch in Gemeinschaftszellen.

Um Gewalt vorzubeugen, achteten Gefängnisbedienstete immer sehr genau darauf, dass gemeinsam untergebrachte Häftlinge sich verstehen, betont der Sprecher. Im vorliegenden Fall habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass es zwischen den Insassen Konflikte gegeben habe. Was die Ursache für die Eskalation gewesen sei, bleibe noch zu klären.

Die beiden Hauptangeklagten sind mittlerweile in anderen sächsischen Gefängnissen untergebracht. Der dritte von ihnen sitzt noch immer in der JVA Leipzig. Violetta Kuhn, dpa

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.