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  3. Fall Lohfink: Gina-Lisa Lohfink legt Berufung gegen Schuldspruch ein

Fall Lohfink
25.08.2016

Gina-Lisa Lohfink legt Berufung gegen Schuldspruch ein

Gina-Lisa Lohfink hat Berufung innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt. Es gibt deshalb einen Prozess in der nächsten Instanz.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa)

Gina-Lisa Lohfink geht in Berufung: Das Model war zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Sie habe demnach zwei Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt.

Das Model Gina-Lisa Lohfink geht gegen den Schuldspruch wegen falscher Verdächtigung in Berufung. Der entsprechende Antrag sei beim Gericht eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Berlin. Einen neuen Prozess werde es voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr geben. 

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte die 29-Jährige am Montag zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt. Sie habe zwei Männer zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt und wissentlich gelogen. 

Wird Berufung innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt, gibt es einen neuen Prozess in der nächsten Instanz - dann beim Landgericht. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit noch nicht rechtskräftig. 

Berufung kann noch zurückgezogen werden

Laut Gericht muss zunächst das schriftliche Urteil verfasst werden, bevor die gesamte Akte an das Landgericht übermittelt wird. Möglich ist auch, eine Berufung noch zurückzuziehen. 

"Wir beraten jetzt, ob wir das durchziehen und ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat. Wir tendieren zu Ja", hatte Anwalt Burkhard Benecken der Deutschen Presse-Agentur zuvor gesagt. dpa

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