Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. 131 Jahren alt: Google Doodle heute ehrt Erfindung des Lochers

131 Jahren alt
14.11.2017

Google Doodle heute ehrt Erfindung des Lochers

Die Erfindung des Lochers und seine Patentierung sind 131 Jahre her.
Foto: AZ-Screenshot, Google Doodle

An die Erfindung des Lochers vor 131 Jahren erinnert das Google Doodle heute. Das praktische Hilfsmittel zum Sortieren von Papier wurde in Deutschland erfunden.

Die Erfindung des Lochers begann in Deutschland - das Hilfsmittel lässt sich 131 Jahre später aber überall auf der Welt in Büros und Haushalten finden. Das lässt sich auch daran sehen, in wie vielen Ländern das Google Doodle zum Locher am 14. November die Google-Startseite schmückt. Das ist in fast ganz Europa der Fall - aber unter anderem auch in Russland, Australien, Indien, Brasilien oder den USA.

Erfindung des Lochers: Friedrich Soennecken erfand auch den Ordner

Am 14. November 1886 bekam der Locher vom Kaiserlichen Patentamt ein Patent erteilt. Das Hilfsmittel hatte der Erfinder und Unternehmer Friedrich Soennecken in Bonn entwickelt. 1901 wurde der erste Handlocher von der Firma Leitz verkauft. Die ist bis heute auch für ihre Ordner bekannt - eine Erfindung, die ebenfalls auf Friedrich Soennecken zurückgeht.

Der Bonner hatte schon vor der Erfindung des Lochers Erfolge gefeiert. 1875 gründete er im Alter von nur 28 Jahren seine eigene Firma. Mit der Beliebtheit seiner Erfindungen wie einer neuen Art von Schreibfeder wuchs das Unternehmen, das die Produkte später auch in viele andere Länder verschickte. Soennecken machte mit seinen Füllfederhaltern damals auch Mitbewerbern wie Lewis Edson Waterman und George Parker Konkurrenz.  Alle drei Namen finden sich noch heute in jedem Schreibwarengeschäft.

Diese Erfindungen für das Büro haben heute im digitalen Zeitalter etwas an Wichtigkeit verloren. Aus dem Büro ist zum Beispiel der Locher aber trotzdem nicht wegzudenken - weswegen sich Google auch für ein Doodle entschieden hat.

Buntes Google Doodle feiert heute Erfindung des Lochers

Das Google Doodle zur Erfindung des Lochers ist farbenfroh und animiert. Ein Locher stanzt "Augen" in ein Papier, das sich dann in eine fröhliche Comic-Figur verwandelt.

Der Google-Schriftzug besteht aus dem "Abfallprodukt" des Lochers - nämlich aus bunten Konfetti-Punkten. Es ist ein farbenfrohes Bild - das 131 Jahre nach dem Patent für den Locher Menschen in vielen Ländern der Welt auf der Google-Seite sehen werden. AZ

Ein Google Doodle für Googles 13. Geburtstag.
33 Bilder
Die Welt der Google Doodles
Foto: Screenshot
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.