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Cornelius Gurlitt
26.11.2014

Gurlitt-Erbe: Die Schweiz tut zu wenig

Der Stiftungsrats-Präsident des Kunstmuseums Bern, Christoph Schäublin (l), Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der bayrische Justizminister Winfried Bausback zeigen die unterzeichnete Vereinbarung zum Gurlitt-Nachlass.
Foto: Britta Pedersen (dpa)

Es gibt ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, was das Gurlitt-Erbe angeht. Experten kritisieren, dass sich die Schweiz zu wenig an der Aufklärung beteiligt.

"Bern die Lust, Berlin die Last" - so hat die niederländische Zeitung "de Volkskrant" am Dienstag das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland im Bezug auf das Gurlitt-Erbe zusammengefasst. Schließlich zahlen die deutschen Steuerzahler für die Untersuchung der Gurlitt-Sammlung auf Nazi-Raubgut, während der Schweizer Staat kein Geld dafür ausgibt. Dabei geht die Sammlung laut Testament dem Kunstmuseum der Stadt Bern zu.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte das hohe Engagement Deutschlands im Fall Gurlitt mit der "besonderen deutschen Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Diktatur" begründet. Das streitet zwar niemand ab, doch immer wieder werden Stimmen laut, die die Mitverantwortung der Schweiz betonen. Das Land war eine große Drehscheibe für den Verkauf von Raubkunst, vor allem an private Sammler in den USA.

Nazi-Raubkunst: Schweizer Museen tragen wenig zur Aufklärung bei

Im Washingtoner Abkommen verpflichteten sich 43 Staaten dazu, Museumsbestände auf Kulturgüter zu überprüfen, die Nazis ihren jüdischen Besitzern gestohlen hatten. Die am Abkommen beteiligten Länder, darunter Deutschland und die Schweiz, stimmten 1998 zu, solche Kunstwerke an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben.

Der Schweizer Historiker Thomas Buomberger mahnte nun: "90 Prozent der hiesigen Museen haben ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht." Ein Bild der Untätigkeit hat sich geboten, als das Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) bei mehr als 500 Museen angefragt hatte. Buomberger hofft auf mehr Druck vonseiten der Behörden, um durch das Gurlitt-Abkommen den Stein ins Rollen zu bringen.

HANDOUT - Max Liebermann: «Reiter am Strand», Gemälde, 1901. Das Bild ist eines von 25 Werken aus dem spektakulären Münchner Kunstfund, die seit 11.11.2013 online einsehbar in der Lostart-Datenbank aufgelistet sind und bei denen laut Behördenangaben «der begründete Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug» besteht. Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Nur zur redaktionellen Verwendung bei Urhebernennung und nur im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung) +++(c) dpa - Bildfunk+++
28 Bilder
Münchner Kunstfund: Die spektakulären Entdeckungen
Foto: Staatsanwaltschaft Augsburg

Kritik an Kunstmuseum Bern nach Gurlitt-Testament

Das BAK weist darauf hin, dass es sich bei den Washingtoner Richtlinien nicht um "bindende Grundsätze" handle und dass diese nur staatliche Institutionen betreffen, nicht aber private Einrichtungen. Private Kunsthandelsfirmen, die einst in den Verkauf von Nazi-Raubkunst verwickelt waren, könnten allerdings viel mehr zur Aufklärung beitragen.

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Dass das Kunstmuseum Bern die Kunstsammlung Gurlitts zwar annimmt, selbst aber keine Initiative ergreift, bezeichnet Raubkunstexperte Buomberger als "sehr guten Deal". Er kritisierte: "Es wäre ein Zeichen der Verantwortung gewesen, moralisch wie auch finanziell, wenn man die Aufgabe - so groß sie auch erscheinen mag - gänzlich übernommen hätte. Nun entsteht der Eindruck, man schiebe die Probleme nach Deutschland ab." dpa/sh

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