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Justiz
31.03.2017

Härtere Strafen

Vor einem Jahr starb ein Unbeteiligter bei einem Autorennen in Berlin.
Foto: dpa

Raser werden zunehmend wegen Totschlags oder Mordes angeklagt

Es war ein spektakuläres Urteil, das das Landgericht Berlin Ende Februar sprach: Die Ku’damm-Raser Hamdi H. und Marvin N. müssen ins Gefängnis – lebenslänglich. Und zwar wegen „Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Raser waren bis dahin meist überaus glimpflich davongekommen. Ein illegales Autorennen galt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 400 Euro geahndet wurde. Kam es zu Todesfällen, wurden die Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu eher niedrigen Haftstrafen verurteilt. Das scheint sich gerade zu ändern.

Die Rechtsprechung schaue bei diesen schweren Unfällen mittlerweile genauer hin, ob es Indizien für vorsätzliches Handeln gebe, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, jetzt. Während früher „fast alle Fälle“ wegen fahrlässiger Tötung geführt worden seien, komme inzwischen vermehrt eine Bestrafung wegen Totschlags oder Mordes infrage. Und damit höhere Strafrahmen.

So ist es auch in einem Fall aus Bremen. Am heutigen Freitag wird ein Urteil gegen einen 28 Jahre alten Autofahrer erwartet, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag vorwirft. Laut Anklage hat er im Juni 2016 in Bremen ein 13-jähriges Kind lebensgefährlich verletzt, als er mit seinem Auto über eine rote Ampel fuhr. Er soll das blutende Kind kurz angesehen haben und dann geflüchtet sein.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht.

Im Fall der Ku’damm-Raser von Berlin legte ein Verteidiger nach dem Urteil umgehend Revision ein. Damit muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Deutsche Richterbund hofft auf ein Grundsatzurteil. Denn derzeit gebe es eine große Palette von Urteilen, sagte der Vorsitzende Gnisa. (dpa, AZ)

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