Handy-Entzug rechtens
Schule darf Telefon einkassieren
Wenn ein Lehrer einem Schüler das Mobiltelefon wegnimmt, auch über Tage hinweg, ist das keine Verletzung der Grundrechte des Schülers. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt.
Geklagt hatten ein Schüler und dessen Eltern. Der Schüler hatte an einem Freitag sein Handy dem Klassenlehrer aushändigen müssen, weil er den Unterricht gestört hatte. Die Schulleitung weigerte sich, das Telefon wieder herauszugeben, und behielt es über das Wochenende unter Verschluss. Am darauffolgenden Montag konnte die Mutter des Schülers das Gerät abholen. Mit der vom Gericht als unzulässig abgewiesenen Klage hatten Eltern und Schüler eigentlich feststellen wollen, dass die Einziehung und Verwahrung des Handys rechtswidrig war. Zudem sei der Schüler in seiner Ehre verletzt und gedemütigt worden. Die Richter stellten klar, dass die vom Schüler beklagte plötzliche Unerreichbarkeit per Telefon keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Grundrechte darstelle. Auch in das elterliche Erziehungsrecht sei nicht eingegriffen worden. Zudem stelle das Vorgehen der Schule keine Diskriminierung dar, da der Schüler mittlerweile die Schule verlassen habe und der Vorfall sich nicht wiederholen werde. (epd)
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