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  3. Beinbruch bei "Star Wars"-Dreharbeiten: Harrison Fords Unfall: Produktionsfirma gibt Sicherheitsmängel zu

Beinbruch bei "Star Wars"-Dreharbeiten
27.07.2016

Harrison Fords Unfall: Produktionsfirma gibt Sicherheitsmängel zu

Harrison Ford brach sich bei den Dreharbeiten zum jüngsten "Star Wars"-Film ein Bein. Die Produktionsfirma des Streifens steht deshalb jetzt vor Gericht.
Foto:  Paul Buck (dpa)

Hollywood-Star Harrison Ford brach sich während der Dreharbeiten zum jüngsten "Star Wars"-Film ein Bein. Die Produktionsfirma Foodles Production steht jetzt vor Gericht.

Die Produktionsfirma Foodles Production hat Sicherheitsmängel am Set des jüngsten "Star Wars"-Films eingeräumt, nachdem sich Schauspieler Harrison Ford bei Dreharbeiten das linke Bein gebrochen hatte. Ein Anwalt der Disney-Tochter sagte am Dienstag vor einem Gericht im englischen Milton Keynes, dass sich die Firma schuldig bekenne. Sie glaube aber nicht, dass die Mängel so gravierend waren wie vom Kläger geschildert.

Harrison Ford brach sich Bein am Set von "Star Wars"

Bei den Dreharbeiten zu "Star Wars: Das Erwachen der Macht" im Juni 2014 hatte sich Harrison Ford in Großbritannien unter anderem das Bein gebrochen. Eine Hydrauliktür am Set seines Raumschiffs "Millennium Falcon" sei plötzlich auf ihn niedergeschossen und habe ihn zu Boden gedrückt. Der 74-Jährige nahm den Vorfall später mit Humor und berichtete der BBC, er sei von einer "verflucht großen Hydrauliktür verletzt worden, die sich mit Lichtgeschwindigkeit schließt". Ford hatte Medienberichten zufolge operiert werden und eine Reha machen müssen.

Die britische Behörde HSE, die für den Arbeitsschutz zuständig ist, verklagte die Produktionsfirma wegen Verletzung der Sicherheitsbestimmungen. Die Behörde verglich den Unfall von Ford am Dienstag mit einem Zusammenstoß mit einem Kleinwagen. Staatsanwalt Andrew Marshall sagte: "Jemand hätte getötet werden können. Dass das nicht passierte, lag daran, dass der Notstopp aktiviert wurde." Die Strafe für Foodles Production soll am 22. August verkündet werden. afp

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